Antrag auf Genehmigung für den Einbau anderer Kontrollinstrumente

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Beantragung der Genehmigung für die Installation und den Einsatz von anderen Kontrollinstrumenten als Videoüberwachungs- oder Satellitenüberwachungsanlagen durch den Arbeitgeber

Beschreibung

Kontrollinstrumente (mit Ausnahme von Videoüberwachungssystemen und Satellitenüberwachungssystemen), die aus organisatorischen und produktionstechnischen Gründen, zum Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens oder aus Gründen der Sicherheit am Arbeitsplatz erforderlich sind und aus denen sich auch die Möglichkeit der Fernüberwachung der Tätigkeiten der Arbeitnehmer ergibt, können nach vorheriger Vereinbarung mit den Gewerkschaftsvertretern des Unternehmens installiert werden. In Ermangelung oder bei Nichteinigung mit den Gewerkschaftsvertretern ist das Arbeitsamt die zuständige Stelle für die Erteilung der Genehmigung für die Autonome Provinz Trient.

Beschränkungen

Der Antragsteller hat alle vom Verfahrensleiter angeforderten zusätzlichen Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.

An wen es sich richtet

Arbeitgeber, die beabsichtigen, andere Kontrollinstrumente als Videoüberwachungssysteme und Satellitenortungsgeräte zum Schutz des Unternehmensvermögens, der Organisations- und Produktionsanforderungen oder der Sicherheit am Arbeitsplatz zu installieren.

So geht es

Der Arbeitgeber muss das unten herunterladbare Formular ausfüllen und an die Arbeitsverwaltung senden, vorzugsweise per Post an serv.lavoro@pec.provincia.tn.it. Alle Anweisungen für die Übermittlung finden Sie im Formular.

Im Falle eines Antrags auf Installation von Werkzeugen für mehrere örtliche Einheiten in der Autonomen Provinz Trient kann ein einziger Antrag gestellt werden.

Besondere Fälle

Die Genehmigung ist auch dann zu beantragen, wenn das Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt, aber beabsichtigt, sie zu beschäftigen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Das Formblatt muss vollständig mit den Anhängen eingereicht werden. Die Liste aller erforderlichen Anlagen befindet sich im Formular selbst.

Dem Antragsformular müssen außerdem zwei Steuermarken zu je 16,00 € beigefügt werden. Sie brauchen die Steuermarken nicht im Original einzureichen: Scannen Sie sie einfach ein oder tragen Sie ihre Angaben (Nummer, Datum und Uhrzeit) in die entsprechenden Felder des Antragsformulars ein.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Verfahren muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Antrags abgeschlossen werden. Diese Frist wird jedoch ausgesetzt, wenn die zuständige Dienststelle den Antragsteller um zusätzliche Unterlagen bittet.

Nach Einreichung des Antrags bei der Arbeitsverwaltung wird dem Antragsteller ein Schreiben zur Einleitung des Verfahrens zugesandt, das den Namen und die Kontaktdaten der für das Verfahren zuständigen Person enthält, von der Informationen angefordert werden können. Das Schreiben enthält auch eine eventuelle Aufforderung zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen.

Am Ende des Verfahrens stellt die zuständige Dienststelle die Genehmigungsmaßnahme oder eine Mitteilung über die Entlassung mit negativem Ergebnis aus.

Kosten

n. 1 Steuermarke für die Einreichung des Antrags
16 Euro

Nr. 1 Steuermarke für die Erteilung der Genehmigung
16 Euro

Wird die Bewilligung nicht erteilt, so fällt die Steuermarke an den Antragsteller zurück

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme sulla tutela della libertà e dignità dei lavoratori, della libertà sindacale e dell'attività sindacale nei luoghi di lavoro e norme sul collocamento.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 17:46

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