Antrag auf Erwerb von Veröffentlichungen

  • Aktiv

Es besteht die Möglichkeit, den Kauf von Publikationen zur Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über die kulturellen Aktivitäten, die Umwelt, die Geschichte und die Traditionen des Trentino sowie über die zeitgenössische Realität vorzuschlagen.

Beschreibung

Die vorgeschlagenen Veröffentlichungen werden in eine Rangliste aufgenommen und dann den Bibliotheken des Trentiner Bibliothekssystems zur Prüfung ihres Interesses vorgelegt. Die Anzahl der gekauften Exemplare richtet sich nach den Anträgen der Bibliotheken selbst.

Es können nur Werke erworben werden, die in den letzten drei Jahren vor dem Vorschlag veröffentlicht wurden, es sei denn, es handelt sich um die Vervollständigung von Sammlungen oder um wichtige, vergriffene Werke. Dissertationen sind ausgeschlossen.

Beschränkungen

Kaufanträge können vom 1. Januar bis 30. April und vom 15. Juni bis 15. September eines jeden Jahres eingereicht werden.

Für diejenigen, die andere Finanzmittel von der Provinz erhalten haben, ist der Kauf zulässig, wenn die Arbeiten nicht Teil des finanzierten Projekts oder der finanzierten Aktivität sind.

An wen es sich richtet

Verlage (mit Ausnahme kleiner unabhängiger Buchverlage gemäß Art. 22 bis, Kapitel Va, Provinzgesetz Nr. 15, 2007), Vereine und natürliche Personen können den Kauf vorschlagen.

So geht es

  1. Laden Sie das Antragsformular und die Anhänge herunter und füllen Sie die erforderlichen Felder aus;
  2. Senden Sie das Formular und die Anhänge über einen der folgenden Kanäle
  • elektronisch an den zertifizierten Briefkasten serv.attcult@pec.provincia.tn.it unter Beifügung einer Kopie eines gültigen Ausweisdokuments;
  • per Post per Einschreiben mit Rückschein: als Datum der Zulassung gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamts (Ufficio per il Sistema bibliotecario trentino, Via Romagnosi, 5 38122 Trento);
  • direkte Abgabe bei der Dienststelle Kulturelle Aktivitäten und Produktion, Via Romagnosi, 5, 38122 Trient;

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • ein Exemplar jeder vorgeschlagenen Veröffentlichung (im Falle eines Abonnementvorschlags eine aktuelle Ausgabe der Veröffentlichung)
  • ein Beschreibungsblatt für jede vorgeschlagene Veröffentlichung (wählen Sie zwischen "Blatt für monografische Veröffentlichungen" und "Blatt für periodische Veröffentlichungen");
  • Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 (Datenschutz). Das Fehlen der oben genannten Unterlagen führt zur Nichtaufnahme in die Rangliste.

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 30-Tage-Frist beginnt mit der Frist für die Einreichung der Bewerbungen. Innerhalb dieser Frist wird die Rangliste genehmigt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività culturali

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L.P. 3 ottobre 2007, n. 15 'Disciplina delle attività culturali', articolo 9, comma 4. Criteri per gli interventi diretti di cui all'articolo 9 della legge provinciale sulle attività culturali.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:20

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