Beschreibung
Der Bürger oder das Unternehmen, das ein staatliches Vermögen (oder ein nicht übertragbares Erbe), das für die Verwaltung nicht mehr funktionsfähig ist, erwerben oder nur nutzen möchte, kann einen Antrag bei der Abteilung für Vermögensverwaltung und Logistik des P.A.T. über das entsprechende Fax stellen.
Bei den Vermögenswerten, die beantragt werden können, handelt es sich in der Regel um Straßenwracks, bei Enteignungen erworbene und nicht verwendete Mittel, vom Staat übertragene Vermögenswerte usw..
Ausgeschlossen von diesem Antrag sind alle Mittel, die im Grundbuch als Wasser- und Wassereigentum der P.A.T. oder als Eigentum der P.A.T.-Straßenbauabteilung eingetragen sind.
Zu den Vermögenswerten, die veräußert werden können, gehören hingegen die im vorigen Absatz genannten Wracks.