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Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins für die Jagd außerhalb der Provinz

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Die Bewohner der Provinz Trient benötigen eine Genehmigung für die Jagd in den anderen Regionen und in der Provinz Bozen.

Beschreibung

Alle Personen, die außerhalb des Provinzgebiets jagen, müssen unbedingt im Besitz des entsprechenden Jagdscheins sein. Dieses Dokument kann persönlich am Schalter des Wildschutzamtes beantragt werden, indem eine Kopie des gültigen Waffenscheins vorgelegt und das entsprechende Formular auf Normalpapier ausgefüllt wird. Alternativ können Sie das Formular zusammen mit einer Fotokopie Ihres gültigen Waffenscheins an die folgende E-Mail-Adresse serv.faunistico@pec.provincia.tn.it senden oder es, ebenfalls zusammen mit einer Fotokopie Ihres Waffenscheins, an den Servizio Foreste e Fauna in via G.B. Trener n.3, 38121 TRENTO schicken.

Bitte beachten Sie, dass auf dem Formular eine der drei im Gesetz 157 vorgesehenen Jagdarten angegeben werden muss:

  1. Wandergebiet Alpen
  2. Feste Ansitzjagd
  3. Alle anderen Formen

Es wird daran erinnert, dass diejenigen, die einen Jagdschein in der Provinz Trient besitzen, bereits die Option "Wandern in der Alpenzone" angegeben haben und daher auch die gleiche Option für die Jagd außerhalb der Provinz angeben müssen.

An wen es sich richtet

Einwohner der Provinz Trient, die einen gültigen Jagdschein besitzen.

So geht es

Reichen Sie den Antrag persönlich am Jagd- und Fischereischalter des Wildlife Service ein oder wählen Sie die Art der Jagd, die Sie ausüben möchten.

Zeiten und Fristen

2020 01 Jan

Orario sportello caccia e pesca

Gültigkeits-/Öffnungs-/Verfügbarkeitszeiten
Mo.
09.00 - 13.00, 14.00 - 16.30
Di.
09.00 - 12.30
Mi.
09.00 - 12.30
Do.
09.00 - 12.30
Fr.
09.00 - 12.30

Kosten

keine Kosten
KOSTENLOS

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