Beschreibung
Die ausschließliche Belegung und Nutzung von Flächen und Räumen des staatlichen Eigentums der Binnenschifffahrt unterliegt der Erteilung einer besonderen Konzession (wie im Provinzgesetz Nr. 9/2001 vorgesehen).
Die "Kriterien" für die Konzessionierung von Liegeplätzen in den Gewässern des Gardasees, die Antragsvoraussetzungen und die Bedingungen für ihre Nutzung werden durch Provinzbeschluss festgelegt und im Laufe der Zeit vervollkommnet, wobei der Grundsatz der Verpflichtung zur intensiven Nutzung der Schifffahrtseinheiten und das Verbot der Übernahme der Konzession durch etwaige Miteigentümer des Schiffs beibehalten werden.
Beschränkungen
Eine Jahresgebühr und eine Kaution müssen innerhalb von 30 Tagen nach der möglichen Übertragung gezahlt werden.
Die Gebühren für die Konzessionierung von staatlichem Eigentum und Vermögenswerten der Provinz werden durch Beschluss des Provinzialrats festgelegt und können zur Anpassung an die Vorschriften der Provinz bis zu den auf der Grundlage der staatlichen Gesetze und ihrer Durchführungsbestimmungen festgelegten Höchstbeträgen neu festgelegt werden.