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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Werbung für Heilbäder

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Thermalbäder können jederzeit einen Antrag auf Genehmigung von Gesundheitswerbung für Thermalbäder bei der Dienststelle für Gesundheits- und Pflegepolitik einreichen.

An wen es sich richtet

Anträge können von Kurorten eingereicht werden

So geht es

Beantragen Sie die Genehmigung auf dem entsprechenden Formular (Code 10565, genehmigt durch den Beschluss des Direktors der Dienststelle für Gesundheits- und Selbsthilfepolitik Nr. 8288 vom 21. Dezember 2021), jederzeit im Laufe des Jahres, zusammen mit einer Steuermarke in Höhe von 16,00 €, unter der Adresse serv.politsanitarie@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Werbung für Heilbäder (Formular 10565, genehmigt durch den Beschluss des Direktors der Dienststelle für Gesundheits- und Nicht-Selbstversorgungspolitik Nr. 8288 vom 21. Dezember 2021);

- Ordnungsgemäß unterzeichnete Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 über die Verarbeitung personenbezogener Daten;

- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird);

- Der wissenschaftliche Text, der in der Anzeige erscheinen wird;

- Text über die Präventionskampagne (ggf. angeben);

- andere Arten von Unterlagen, die ausgeschrieben werden sollen.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann zu jeder Zeit des Jahres gestellt werden.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 30-Tage-Frist beginnt am Tag nach dem Eingang des Antrags.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Riordino del settore termale

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Kontakt

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Email - Segreteria:
serv.politsanitarie@provincia.tn.it

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serv.politsanitarie@pec.provincia.tn.it

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0461.494165

Fax - Segreteria:
0461.494109

Contatti di Servizio politiche sanitarie e per la non autosufficienza

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 13.02.2026 12:21

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