- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Werbung für Heilbäder (Formular 10565, genehmigt durch den Beschluss des Direktors der Dienststelle für Gesundheits- und Nicht-Selbstversorgungspolitik Nr. 8288 vom 21. Dezember 2021);
- Ordnungsgemäß unterzeichnete Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 über die Verarbeitung personenbezogener Daten;
- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird);
- Der wissenschaftliche Text, der in der Anzeige erscheinen wird;
- Text über die Präventionskampagne (ggf. angeben);
- andere Arten von Unterlagen, die ausgeschrieben werden sollen.