Beschreibung
Der Angelschein ist ein Dokument, das zum Angeln in öffentlichen Gewässern berechtigt. Er ist im gesamten Staatsgebiet gültig. Sie ist im Fischereigesetz (lp 60/1978) Artikel 12 Absatz 1 vorgesehen. Es gibt drei Arten von Lizenzen. Typ A (für Berufsfischer), Typ B (für Hobbyfischer, Inhaber von Gemeinschaftsnutzungsrechten und Taucher) und Typ D für ausländische Staatsangehörige. Der Fischereischein kann in der Provinz Trient für Personen mit Wohnsitz in der Provinz oder für ausländische Staatsbürger (Typ D) ausgestellt werden und ist unbefristet. Die Lizenz kann in jedem Alter beantragt werden.
Der Fischereischein wird durch die Teilnahme an einem obligatorischen Lehrgang erworben, der insgesamt 6 Stunden umfasst. Er ist unbefristet und kann mit Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. In Verbindung mit dem Fischereischein ermöglicht er den Erwerb einer Jahresangelkarte bei den Fischereiverbänden der Provinz. Der Fischereischein erlaubt auch die Begleitung von Minderjährigen unter 16 Jahren beim Angeln und ist in der gesamten Provinz gültig.