Antrag auf Erteilung einer Fanglizenz und/oder einer Bescheinigung über die Berechtigung zum Fischfang

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Formular für die Ausstellung eines Fischereischeins und auch (oder nur) der Bescheinigung über die Berechtigung zum Fischen in der Provinz Trient. Der Angelschein kann von der Provinzverwaltung nur für Einwohner der autonomen Provinz Trient ausgestellt werden

Beschreibung

Der Angelschein ist ein Dokument, das zum Angeln in öffentlichen Gewässern berechtigt. Er ist im gesamten Staatsgebiet gültig. Sie ist im Fischereigesetz (lp 60/1978) Artikel 12 Absatz 1 vorgesehen. Es gibt drei Arten von Lizenzen. Typ A (für Berufsfischer), Typ B (für Hobbyfischer, Inhaber von Gemeinschaftsnutzungsrechten und Taucher) und Typ D für ausländische Staatsangehörige. Der Fischereischein kann in der Provinz Trient für Personen mit Wohnsitz in der Provinz oder für ausländische Staatsbürger (Typ D) ausgestellt werden und ist unbefristet. Die Lizenz kann in jedem Alter beantragt werden.

Der Fischereischein wird durch die Teilnahme an einem obligatorischen Lehrgang erworben, der insgesamt 6 Stunden umfasst. Er ist unbefristet und kann mit Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. In Verbindung mit dem Fischereischein ermöglicht er den Erwerb einer Jahresangelkarte bei den Fischereiverbänden der Provinz. Der Fischereischein erlaubt auch die Begleitung von Minderjährigen unter 16 Jahren beim Angeln und ist in der gesamten Provinz gültig.

So geht es

Der Antrag wird am Schalter des Wildschutzamtes oder an einem anderen Schalter der Forstbezirke der Provinz gestellt.

Dem Antragsformular sind zwei Steuermarken (16 Euro) und zwei Passfotos beizufügen.

Wird nur der Fischereischein beantragt, sind nur die beiden Steuermarken erforderlich, ohne dass ein Passfoto beigefügt wird.

Kosten

2 Steuermarken
16 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:26

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