Beschreibung
Die Schifffahrt auf den Seen des Wasserwirtschaftsgebiets der Provinz mit einer Fläche von mehr als 1 km2 (mit Ausnahme des Trentiner Gardasees) mit einer Wärmekraftmaschine von mehr als 3 kW ist nach vorheriger Genehmigung nur für die Berufsschifffahrt oder zur Unterstützung und Rettung der Freizeitschifffahrt erlaubt, in jedem Fall mit nautischen Einheiten, die von Fachleuten oder von Personen, die Amateursportverbänden angehören, verwendet werden (wie im Provinzgesetz Nr. 9/2001 vorgesehen).
Die Freizeitschifffahrt mit Wärmekraftmaschinen auf Seen mit einer Fläche von weniger als 1 km2 ist verboten.