Antrag auf Erlaubnis zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen über 3 KW

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Genehmigung zur Schifffahrt mit einem Verbrennungsmotor mit einer Leistung von mehr als 3 kw (ca. 4 PS) auf den Seen des Trentiner Staatsbesitzes, mit Ausnahme des Gardasees, der anderweitig geregelt ist.

Beschreibung

Die Schifffahrt auf den Seen des Wasserwirtschaftsgebiets der Provinz mit einer Fläche von mehr als 1 km2 (mit Ausnahme des Trentiner Gardasees) mit einer Wärmekraftmaschine von mehr als 3 kW ist nach vorheriger Genehmigung nur für die Berufsschifffahrt oder zur Unterstützung und Rettung der Freizeitschifffahrt erlaubt, in jedem Fall mit nautischen Einheiten, die von Fachleuten oder von Personen, die Amateursportverbänden angehören, verwendet werden (wie im Provinzgesetz Nr. 9/2001 vorgesehen).

Die Freizeitschifffahrt mit Wärmekraftmaschinen auf Seen mit einer Fläche von weniger als 1 km2 ist verboten.

An wen es sich richtet

Einzelfirma, Unternehmen, Verein oder öffentliche Einrichtung

So geht es

Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie das Formular ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die auf dem Formular angegebene zuständige Stelle senden.

Dem Antrag sind eine Steuermarke (16,00 Euro) und eine Antwortmarke (16,00 Euro) beizufügen; wird der Antrag per PEC-Post übermittelt, kann die Antwortmarke auf dem Antrag selbst angebracht und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entwertet werden.

ONLUS und beim CONI eingetragene Vereinigungen sind von der Stempelsteuer befreit.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Bescheinigung(en) für den/die Motor(en) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
  • eventuell Liste der technischen Merkmale weiterer Motoren
  • 16,00 Euro Steuermarke (befreit: Gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, vom CONI anerkannte Verbände und Einrichtungen, vom CONI anerkannte gemeinnützige Amateursportverbände und -vereine)
  • gültige CONI-Mitgliedsnummer für die Zwecke der Befreiung von der Stempelsteuer

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Kosten

2 Steuermarken
16,00+16,00 Euro

Antrag + Genehmigung - befreit: ONLUS und bei CONI eingetragene Vereinigungen

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina del demanio lacuale e della navigazione sul lago di Garda

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 18:29

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