Hervorgehobenes
Die Anträge auf Eintragung in das Register müssen zwischen dem 20. Januar und dem 26. Februar 2026 bei der Dienststelle für kulturelle Aktivitäten und Produktion eingehen.
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Die Eintragung in das Künstlerregister der Provinz ist eine der Voraussetzungen für den Zugang zu den von der Provinz angebotenen Unterstützungsmaßnahmen gemäß dem Regionalgesetz Nr. 4 vom 20.11.2020 in seiner geänderten und ergänzten Fassung "Intervention der sozialen Sicherheit zugunsten der Künstler".
Die Anträge auf Eintragung in das Register müssen zwischen dem 20. Januar und dem 26. Februar 2026 bei der Dienststelle für kulturelle Aktivitäten und Produktion eingehen.
Mit Artikel 21 ter des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 3. Oktober 2007 "Disciplina delle attività culturali" (Regelung der kulturellen Aktivitäten) wird das Künstlerregister der Provinz eingerichtet, wobei der Provinzrat die Aufgabe hat, durch einen eigenen Beschluss, der nach Stellungnahme des zuständigen ständigen Ausschusses des Provinzrats genehmigt wurde, die Modalitäten für die Führung und den Betrieb des Registers festzulegen.
Mit Beschluss Nr. 1781 vom 21.11.2025 genehmigte der Rat die "Kriterien für die Eintragung, den Betrieb und die Kontrolle des Künstlerregisters der Provinz".
Die Eintragung in das Register ist eine der Voraussetzungen für den Zugang zu den Unterstützungsmaßnahmen, die die Provinz gemäß dem Regionalgesetz Nr. 4 vom 20. November 2020 in seiner geänderten Fassung "Interventionen sozialer Art zugunsten von Künstlern" vorsieht.
Das Regionalgesetz Nr. 4 vom 20. November 2020 in seiner geänderten und ergänzten Fassung sieht eine Intervention der sozialen Sicherheit zugunsten von Künstlern vor und zielt darauf ab, dieser Kategorie von Arbeitnehmern einen Anreiz zu bieten, ihre so genannte erste Säule durch ein zusätzliches Sozialversicherungssystem zu ergänzen, das die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der im Register enthaltenen Daten bildet.
Mit Beschluss Nr. 1804 vom 21.11.2025 hat der Rat die Expertenkommission eingesetzt, deren Aufgabe es ist, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Eintragung zu prüfen.
Die Eintragung in das Provinzialregister ist fünf Jahre lang gültig. Das Gültigkeitsjahr beginnt mit dem Datum der Annahme des Beschlusses des Direktors der zuständigen Provinzdienststelle, der die Eintragung anordnet.
Der in das Register eingetragene Künstler muss der zuständigen Provinzdienststelle, bei der er die Eintragung in das Register beantragt hat, jeden Verlust oder jede Änderung der Voraussetzungen, die für seine Eintragung ausschlaggebend waren, und/oder jede Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich unter Verwendung des entsprechenden Formulars mitteilen. Der Verlust der Voraussetzungen hat die Streichung aus dem Register zur Folge, und jede Änderung der Voraussetzungen kann zu einer neuen Beurteilung durch den Prüfungsausschuss führen.
Um in das Register eingetragen zu werden, muss der Antragsteller seinen Wohnsitz in der Provinz Trient haben und beruflich eine oder mehrere der folgenden künstlerischen Tätigkeiten ausüben, die in Artikel Nr. 4 der Kriterien aufgeführt sind:
a) Bildende Künste, zu denen Malerei, Bildhauerei, Zeichnung, Gravur und Fotografie gehören.
b) Zeitgenössische Sprachen: Installationskunst, Konzeptkunst, Performancekunst, Videokunst, digitale Kunst/Neue Medienkunst, Street Art/Graffiti, Body Art, Land Art, relationale und partizipatorische Kunst und Umwelt-/Ökologiekunst.
c) Angewandte und dekorative Kunst: Keramik, Goldschmiedekunst, Mosaik, Möbel und Innenarchitektur, Weberei und Textilkunst, Kalligrafie und Miniaturkunst, Maskenherstellung und Bühnenkostüme.
d) Darstellende Künste, die folgende Bereiche umfassen: Theater, Tanz, Musik, Zirkus und Wanderbühnen.
e) Literarische Künste: Poesie, Belletristik und Dramaturgie.
f) Audiovisuelle Künste, die Folgendes umfassen: Kino, Animation, erweiterte Realität und virtuelle Realität.
Bewerber, die einen Antrag auf Eintragung in das Register stellen möchten, müssen einen ordnungsgemäß abgestempelten Antrag bei der zuständigen Provinzbehörde einreichen. Dazu ist das vom Direktor dieser Behörde genehmigte Formular zu verwenden, das auf der institutionellen Website der Autonomen Provinz Trient unter der Rubrik "Formulare" verfügbar ist.
Die Anträge müssen innerhalb der Fristen eingereicht werden, die in der vom Direktor des Dienstes für kulturelle Aktivitäten und Produktion erstellten Sondermitteilung angegeben sind.
Die Anträge müssen auf eine der folgenden Arten eingereicht werden
(a) durch direkte Abgabe bei der zuständigen Dienststelle der Provinz (oder bei den Informations- und Beratungsstellen der Provinz, wenn dies in der im vorstehenden Absatz genannten Bekanntmachung angegeben ist)
b) per Einschreiben mit Rückschein, wobei das Datum des Poststempels des annehmenden Postamts als Nachweis der Zulassung gilt;
c) auf telematischem Wege an die zertifizierte E-Mail-Box serv.attcult@pec.provincia.tn.it gemäß den Bestimmungen der Richtlinien der Provinz über die telematische Kommunikation zwischen der Provinzverwaltung und ihren öffentlichen und privaten Gesprächspartnern.
Dem Antrag sind die in dem vom Leiter der zuständigen Provinzdienststelle genehmigten Antragsformular festgelegten Unterlagen beizufügen, d. h:
Fotokopie des Personalausweises des Bewerbers (nur wenn die Bewerbung handschriftlich unterschrieben ist und per Post oder E-Mail versandt wird);
-Lebenslauf;
-jede andere für nützlich erachtete Dokumentation.
Die Anträge auf Eintragung in das Register müssen zwischen dem 20. Januar und dem 26. Februar 2026 bei der Dienststelle für kulturelle Aktivitäten und Produktion eingehen.
Ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Unterlagen
Disciplina delle attività culturali
WeiterlesenLegge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 "Disciplina delle attività culturali" art. 21 ter: approvazione dei Criteri per l''iscrizione, il funzionamento e il controllo del Registro provinciale degli artisti.
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