An wen es sich richtet
Antragsberechtigt sind Jagd- und Hundevereine, einzelne oder assoziierte Landwirte und Privatpersonen.
Die Rechtsvorschriften der Provinz über den Schutz der Wildtiere und die Ausübung der Jagd sehen die Möglichkeit vor, Zonen für die Ausbildung von Hunden und für Wettbewerbe einzurichten (Artikel 6 des Provinzgesetzes Nr. 24/1991). Es gibt zwei Arten von Zonen: Zonen, in denen das Töten verboten ist, und Zonen, in denen das ganzjährige Töten von Zuchttieren, die zu den Wildarten gehören, erlaubt ist. Der Beschluss Nr. 659 des Provinzialrats vom 12. April 2013 legt die Kriterien, Grenzen und Einrichtungsmethoden fest.