Antrag auf Anerkennung von Lebensmittelgebieten

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Alle Informationen, die für die Beantragung der Anerkennung als Food District erforderlich sind.

Beschreibung

Food Districts sind territoriale Produktionssysteme, die dazu dienen, die territoriale Entwicklung, den Zusammenhalt und die soziale Eingliederung zu fördern, die Integration von Aktivitäten zu unterstützen, die sich durch territoriale Nähe auszeichnen, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, die Umweltauswirkungen der Produktion zu verringern, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und das Gebiet und die ländliche Landschaft durch landwirtschaftliche und ernährungswirtschaftliche Aktivitäten zu schützen.

Zu den Lebensmittelgebieten gehören

- ländliche Bezirke,

- hochwertige Landwirtschafts- und Lebensmittelgebiete,

- lokale Produktionssysteme, einschließlich solcher mit interregionalem Charakter, die durch die produktive Verflechtung und gegenseitige Abhängigkeit von Agrar- und Ernährungsbetrieben sowie durch eine oder mehrere zertifizierte und geschützte Produktionen gemäß den geltenden europäischen, nationalen und regionalen Vorschriften gekennzeichnet sind

- Lokale Produktionssysteme, die sich durch die Verflechtung und Integration der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auszeichnen, insbesondere durch den Direktverkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Nähe, die Vermarktung und die Verpflegung auf demselben Gebiet, die Netzwerke der Solidarwirtschaft und die solidarischen Einkaufsgemeinschaften

- Bio-Distrikte.

Der Lebensmittelbezirk wird durch eine Vereinbarung gegründet, an der sich die in Absatz 3, Artikel 4 des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1436/2021 genannten Subjekte beteiligen können, die in integrierter Weise im Rahmen des lokalen Produktionssystems tätig sind.

Beschränkungen

Der Antrag kann zu jeder Zeit des Jahres gestellt werden.

An wen es sich richtet

Empfänger des Dienstes sind die durch eine Vereinbarung eingerichteten Food Districts, an denen sich die in Absatz 3, Artikel 4 des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1436/2021 unten genannten Einrichtungen beteiligen können.

Die Bezirke müssen ihren Sitz oder ihre Betriebszentrale auf dem Gebiet der Provinz Trient haben.

Wenn sie in einem interregionalen oder interprovinziellen Gebiet tätig sind, wird die Anerkennung nach Absprache mit den anderen betroffenen Regionen oder Provinzen erteilt, wenn der überwiegende Teil des Gebiets auf dem Gebiet der Provinz Trient liegt.

Um die Anerkennung zu erhalten, muss der Bezirk

a) ein oder mehrere Agrar- und/oder Lebensmittelerzeugnisse vertreten

b) nachweisen, dass er in einem definierten Gebiet tätig ist, das als geografisches Gebiet verstanden wird und einen Teil oder das gesamte Gebiet der Provinz umfassen kann. Das Gebiet muss mindestens 5 aneinandergrenzende Gemeinden und insgesamt mindestens 10 Gemeinden umfassen;

c) er erbringt den Nachweis, dass er repräsentativ für die auf dem Gebiet des Distrikts betriebene Agrar- und Ernährungswirtschaft ist, und zwar gemäß den in Artikel 8 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1436/2021 genannten Parametern

d) er weist nach, dass er durch die Annahme der in Artikel 4 des nachstehenden Beschlusses Nr. 1436/2021 genannten Vereinbarung über Regeln für die Beziehungen und die Arbeitsweise verfügt, die für die Teilnehmer des Bezirks verbindlich sind.

Der Antrag auf Anerkennung wird von der Kontaktperson des Distrikts eingereicht, die von der Distriktsversammlung ernannt und aus den Reihen der Mitgliedsorganisationen bestimmt wird.

So geht es

Die Kontaktperson des Distrikts reicht den Antrag unter Verwendung des unten bereitgestellten Formulars ein.

Das Formular und seine Anhänge sind per Post an serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it zu senden oder persönlich beim Landwirtschaftsdienst abzugeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Kontaktperson des Bezirks leitet den Antrag auf Anerkennung an die für die Landwirtschaft zuständige Provinzstruktur weiter und fügt Folgendes bei

a) den Gründungsvertrag

b) die Satzung, sofern die für den Distrikt gewählte Rechtsform dies vorsieht

c) das Reglement für die Arbeitsweise der Bezirksversammlung

d) den Bezirksplan

e) das Informationsblatt gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016;

f) die Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird).

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 30-Tage-Frist beginnt am Tag nach Eingang des Antrags bei der Verwaltung.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Articolo 48, commi 4.1 e 4 bis lettera b), legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (legge provinciale sull'agricoltura). Disposizioni attuative per l'individuazione, la costituzione e lo sviluppo dei distretti del cibo.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 16:59

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