Antrag auf Anerkennung der Qualifikation von Kulturschaffenden

  • Aktiv

Der Dienst bietet die Möglichkeit, die in Artikel 16 des Provinzgesetzes Nr. 15 vom 3. Oktober 2007 (Disziplinierung kultureller Aktivitäten) vorgesehene Qualifikation zu beantragen, und zwar von kulturellen Subjekten für die Gewährung von Leistungen, die im Provinzgesetz über kulturelle Aktivitäten vorgesehen sind

Beschreibung

Beschränkungen

Die Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eingereicht werden.

So geht es

Um das Formular auszufüllen, verwenden Sie das Programm Adobe Reader mit der Funktion "Ausfüllen und Unterschreiben", die in der Toolbox zu finden ist.

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach der Einreichung der Anträge

Das Qualifizierungsverfahren wird innerhalb der durch einen Beschluss des Provinzialrats festgelegten Fristen mit der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Qualifizierungsantrags durch den Leiter der für die kulturellen Aktivitäten zuständigen Struktur abgeschlossen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 08:25

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren