Beschreibung
Das Genehmigungsverfahren für den Anschluss privater Nutzer an die interkommunalen Abwassersammler in der Autonomen Provinz Trient erfordert die Beteiligung mehrerer Akteure.
Zum besseren Verständnis des Genehmigungsverfahrens, an dem auch ADEP nur für die Erstellung des technischen Gutachtens beteiligt ist, wird im Folgenden eine kurze Abfolge aufgezeigt
- Der Nutzer beantragt die Einleitungsgenehmigung bei der zuständigen Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars für die ZIVILE ABWASSEREINLEITUNGSGENEHMIGUNG(erhältlich im Abschnitt Formulare für die kommunale Abwassereinleitung) und fügt Folgendes bei
- der grafische Entwurf (Muster im Anhang des Antragsformulars für die technische Stellungnahme)
- den technischen Bericht
- Die Gemeinde beantragt bei der Autonomen Provinz Trient nach Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß Artikel 23, Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen des Provinzialplans für die Wasseraufbereitung gemäß Beschluss des Provinzialrats Nr. 5460 vom 12. Juni 1987, zuletzt aktualisiert durch Beschluss des Provinzialrats Nr. 1230 vom 16. Juni 2012, das erforderliche TECHNISCHE GUTHABEN unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars und unter Beifügung der vom Nutzer bei der Gemeinde eingereichten Unterlagen.
- Die Autonome Provinz Trient stellt der Gemeinde das technische Gutachten aus.
- Die Stadtverwaltung erteilt im Falle eines positiven Ergebnisses die Genehmigung für den Anschluss des Nutzers