Anschluss von privaten Nutzern an interkommunale Kollektoren - TECHNISCHE STELLUNGNAHME VON ADEP

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ADEP gibt das technische Gutachten für die Gemeinden für den Anschluss privater Nutzer an die interkommunalen Abwassersammler in der Autonomen Provinz Trient heraus

Beschreibung

Das Genehmigungsverfahren für den Anschluss privater Nutzer an die interkommunalen Abwassersammler in der Autonomen Provinz Trient erfordert die Beteiligung mehrerer Akteure.

Zum besseren Verständnis des Genehmigungsverfahrens, an dem auch ADEP nur für die Erstellung des technischen Gutachtens beteiligt ist, wird im Folgenden eine kurze Abfolge aufgezeigt

- Der Nutzer beantragt die Einleitungsgenehmigung bei der zuständigen Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars für die ZIVILE ABWASSEREINLEITUNGSGENEHMIGUNG(erhältlich im Abschnitt Formulare für die kommunale Abwassereinleitung) und fügt Folgendes bei

  • der grafische Entwurf (Muster im Anhang des Antragsformulars für die technische Stellungnahme)
  • den technischen Bericht

- Die Gemeinde beantragt bei der Autonomen Provinz Trient nach Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß Artikel 23, Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen des Provinzialplans für die Wasseraufbereitung gemäß Beschluss des Provinzialrats Nr. 5460 vom 12. Juni 1987, zuletzt aktualisiert durch Beschluss des Provinzialrats Nr. 1230 vom 16. Juni 2012, das erforderliche TECHNISCHE GUTHABEN unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars und unter Beifügung der vom Nutzer bei der Gemeinde eingereichten Unterlagen.

- Die Autonome Provinz Trient stellt der Gemeinde das technische Gutachten aus.

- Die Stadtverwaltung erteilt im Falle eines positiven Ergebnisses die Genehmigung für den Anschluss des Nutzers

An wen es sich richtet

Gemeinden (für den Antrag auf ein technisches Gutachten)

Der Antrag kann eingereicht werden von

  • der zuständigen Stelle der Gemeindeverwaltung
  • Unternehmen oder von der Gemeinde zu diesem Zweck beauftragte Unternehmen

So geht es

Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus, unterschreiben Sie es digital und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Anhängen über PEC oder Pi.Tre Interoperabilität (sofern vorhanden) an den Betriebsführungsdienst der ADEP (Kläranlage) der Provinz Trient

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags

Kosten

KOSTENLOS

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:06

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