Beschreibung
Im Ausland erworbene Abschlüsse sind in Italien nicht rechtsgültig, so dass man ihre Anerkennung beantragen muss, wenn man sie für die Ausübung eines Berufs, die Teilnahme an einem Wettbewerb oder die Fortsetzung eines Studiums nutzen will.
Die Gleichwertigkeit ist das Verfahren, bei dem ein im Ausland erworbenes Diplom als gleichwertig mit einer bestimmten in Italien zu erwerbenden Qualifikation erklärt wird. Das bedeutet, dass das Diplom in Italien gültig und anerkannt ist; die Qualifikation kann daher beispielsweise für die Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben verwendet werden.
Die Gleichwertigkeit gilt für immer auf dem gesamten Staatsgebiet.
Beschränkungen
Die Gleichwertigkeit mit einem Abschluss des zweiten Bildungsweges kann nicht vor Vollendung des 18.Lebensjahres ausgestellt werden.
Nicht-EU-Bürger können keine Gleichwertigkeitserklärung erhalten.
Die Gleichwertigkeit kann nicht für Diplome in den Hilfskünsten und -berufen des Gesundheitswesens beantragt werden, für die es besondere Vorschriften gibt.
Diesbezüglich wird auf die Website des Gesundheitsministeriums verwiesen, wo das Verfahren für die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Diploms für die Ausübung des entsprechenden Gesundheitsberufs in Italien angegeben ist: http://www.salute.gov.it/ProfessioniSanitariePubblico.
In der Autonomen Provinz Trient ist die Zuständigkeit für die Entwicklung von Gesundheitsberufen und die Anerkennung von Qualifikationen bei der Dienststelle für Gesundheitsberufe, Ausbildung und Hochschulbeziehungen - Amt für Ausbildung und Entwicklung der Humanressourcen - angesiedelt.
Für berufliche Qualifikationen kann keine Gleichwertigkeit beantragt werden.
Allgemeine Informationen über die Anerkennung von in Italien und im Ausland ausgestellten Berufsqualifikationen finden Sie bei der Nationalen Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Auf derselben Website können Sie die Liste der reglementierten Berufe in Italien und die zuständigen Behörden auf nationaler Ebene einsehen.
Lehrkräfte, die ihre Lehrbefähigung im Ausland (EU- und Nicht-EU-Länder) erworben haben und den Lehrerberuf in Italien ausüben möchten, können einen Antrag auf berufliche Anerkennung stellen.
Der Antrag auf berufliche Anerkennung(MIUR-Vermerk) ist ausschließlich über den folgenden Antrag einzureichen).