Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen - Gleichwertigkeit

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Im Ausland erworbene Qualifikationen haben in Italien keinen rechtlichen Wert; um sie für berufliche Zwecke nutzen zu können, ist daher ein Antrag auf Anerkennung erforderlich

Beschreibung

Im Ausland erworbene Abschlüsse sind in Italien nicht rechtsgültig, so dass man ihre Anerkennung beantragen muss, wenn man sie für die Ausübung eines Berufs, die Teilnahme an einem Wettbewerb oder die Fortsetzung eines Studiums nutzen will.
Die Gleichwertigkeit ist das Verfahren, bei dem ein im Ausland erworbenes Diplom als gleichwertig mit einer bestimmten in Italien zu erwerbenden Qualifikation erklärt wird. Das bedeutet, dass das Diplom in Italien gültig und anerkannt ist; die Qualifikation kann daher beispielsweise für die Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben verwendet werden.
Die Gleichwertigkeit gilt für immer auf dem gesamten Staatsgebiet.

Beschränkungen

Die Gleichwertigkeit mit einem Abschluss des zweiten Bildungsweges kann nicht vor Vollendung des 18.Lebensjahres ausgestellt werden.
Nicht-EU-Bürger können keine Gleichwertigkeitserklärung erhalten.
Die Gleichwertigkeit kann nicht für Diplome in den Hilfskünsten und -berufen des Gesundheitswesens beantragt werden, für die es besondere Vorschriften gibt.
Diesbezüglich wird auf die Website des Gesundheitsministeriums verwiesen, wo das Verfahren für die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Diploms für die Ausübung des entsprechenden Gesundheitsberufs in Italien angegeben ist: http://www.salute.gov.it/ProfessioniSanitariePubblico.
In der Autonomen Provinz Trient ist die Zuständigkeit für die Entwicklung von Gesundheitsberufen und die Anerkennung von Qualifikationen bei der Dienststelle für Gesundheitsberufe, Ausbildung und Hochschulbeziehungen - Amt für Ausbildung und Entwicklung der Humanressourcen - angesiedelt.
Für berufliche Qualifikationen kann keine Gleichwertigkeit beantragt werden.
Allgemeine Informationen über die Anerkennung von in Italien und im Ausland ausgestellten Berufsqualifikationen finden Sie bei der Nationalen Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Auf derselben Website können Sie die Liste der reglementierten Berufe in Italien und die zuständigen Behörden auf nationaler Ebene einsehen.

Lehrkräfte, die ihre Lehrbefähigung im Ausland (EU- und Nicht-EU-Länder) erworben haben und den Lehrerberuf in Italien ausüben möchten, können einen Antrag auf berufliche Anerkennung stellen.
Der Antrag auf berufliche Anerkennung(MIUR-Vermerk) ist ausschließlich über den folgenden Antrag einzureichen).

An wen es sich richtet

  • Italienische Staatsbürger, die ihre Qualifikationen im Ausland erworben haben
  • Italienische Staatsbürger durch Heirat (Art. 381 des Gesetzesdekrets Nr. 297 vom 16. April 1994)
  • italienische Staatsangehörige, die eingebürgert wurden (Art. 381 des Gesetzesdekrets Nr. 297 vom 16. April 1994)
  • Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Bürger der Staaten, die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind
  • Bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz)
  • Inhaber des Flüchtlingsstatus oder des subsidiären Schutzstatus (Art. 383 des Gesetzesdekrets Nr. 297 vom 16. April 1994 und Art. 26(3) des Gesetzesdekrets 251/2007)

So geht es

Um die Gleichwertigkeit zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden, indem das entsprechende Formular (und die auf den letzten Seiten des Formulars enthaltenen Anhänge) ausgefüllt werden
Der Antrag muss eingereicht werden

  • auf normalem Papier für Grundschulabschlüsse (Primarschulen) und Sekundarschulabschlüsse (Sekundarschulen)
  • mit einer Steuermarke in Höhe von 16,00 € für Sekundarschulabschlüsse (Gymnasien)

An wen ist der Antrag zu richten?

Qualifizierung Zuständiges Amt
Abschlusszeugnis am Ende der 1. Schulstufe Regionales Schulamt - Zuständigkeitsbereich der Wohnsitzprovinz
Zeugnis am Ende der 2. Klasse Regionales Schulamt
Akademische Qualifikationen Universität des Studiums
Informationen über die an der Universität Trient anerkannten Abschlüsse finden Sie auf der Website der Institution https://www.unitn.it/it/studiare/iscriversi/valutazione-di-una-carriera-precedente/valutazione-titolo-straniero

Anerkannte berufliche Qualifikationen von

  • Ästhetiker
  • Betreiber von Heizungsanlagen
  • Betreiber von Dampferzeugern
Computergestütztes Verfahren des Arbeitsministeriums:
https://www.lavoro.gov.it/notizie/Pagine/Riconoscimento-delle-qualifiche-online-la-nuova-procedura-telematica.aspx

Anerkannte berufliche Qualifikationen von:

  • Friseur
  • Handelsvertreter in der Mediation
  • Handelsvertreter und Handelsbeauftragter
  • Autoreparateur
  • Spediteur
  • Lebensmittel- und Getränkeservice
  • Schädlingsbekämpfung, Entrostung und Desinfektion
  • Chemische Reinigungen
  • Schiffsmakler
Ministerium für Unternehmen und Made in Italy
Ausländische Hochschulabschlüsse in den Bereichen Kunst und Musik https://www.mur.gov.it/it/aree-tematiche/afam/offerta-formativa-afam/equipollenze-titoli-esteri Nach der Bekanntmachung des Ministeriums, auf die hier verwiesen wird, wird ab dem 1. März 2022 die Zuständigkeit für die akademische Anerkennung (sog. Gleichwertigkeit) ausländischer Doktortitel und ausländischer akademischer Qualifikationen im künstlerischen, musikalischen und choreografischen Bereich (AFAM) auf die italienischen Hochschuleinrichtungen (Konservatorien, Akademien und dergleichen) übertragen.
Weitere Informationen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und anderen Titeln CIMEA Berufsanerkennung:
http://www.cimea.it/it/servizi/procedure-di-riconoscimento-dei-titoli/riconoscimento-professionale.aspx

Besondere Fälle

Aktive Dienste für die Anerkennung der Qualifikationen von Flüchtlingen

  • Ministerium für auswärtige Angelegenheiten - Generaldirektion für öffentliche und kulturelle Diplomatie ( DGDP) - Büro IV, das einen kostenlosen Assistenzdienst für die Beantragung der Erteilung anbietet
  • CIMEA Centro di Informazione sulla Mobilità e le Equivalenze Accademiche (Informationszentrum für Mobilität und akademische Äquivalenzen) stellt über seinen Dienst für die Bescheinigung und Zertifizierung ausländischer Qualifikationen kostenlos Bescheinigungen über die Vergleichbarkeit ausländischer Qualifikationen für Personen mit Flüchtlingsstatus, für Personen mit subsidiärem oder internationalem Schutz und für Häftlinge aus.
  • Wertigkeitserklärung für Personen mit internationalem Schutz in Italien

Kosten

Steuermarke
€ 16,00

Für Sekundarschulabschlusszeugnisse

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