Beschreibung
Im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse haben in Italien keine rechtliche Gültigkeit. Daher muss ihre Anerkennung beantragt werden, wenn die Inhaber beabsichtigen, diese für die Ausübung eines Berufs, die Teilnahme an einem Auswahlverfahren oder die Fortsetzung ihres Studiums zu nutzen.
Die Gleichwertigkeitserklärung ist das Verfahren, durch das ein im Ausland erworbenes Diplom als einem bestimmten, in Italien erreichbaren Abschluss gleichwertig anerkannt wird. Das bedeutet, dass das Diplom gültig ist und auf nationalem Gebiet anerkannt wird; der Bildungsabschluss kann somit beispielsweise für die Teilnahme an öffentlichen Auswahlverfahren genutzt werden.
Die Gleichwertigkeitserklärung gilt unbefristet und landesweit.
Beschränkungen
Die Gleichwertigkeitsbescheinigung mit einem Abschluss der Sekundarstufe II kann erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt werden.
Nicht-EU-Bürger können keine Gleichwertigkeitserklärung erhalten.
Eine Gleichwertigkeitserklärung kann nicht für Abschlüsse im Bereich der Gesundheitsberufe und der damit verbundenen Hilfsberufe beantragt werden, für die besondere Vorschriften gelten.
In diesem Zusammenhang wird auf die offizielle Website des Gesundheitsministeriums verwiesen, auf der das Verfahren zur Anerkennung eines im Ausland erworbenen Gesundheitsabschlusses für die Ausübung des entsprechenden Gesundheitsberufs in Italien beschrieben ist:http://www.salute.gov.it/ProfessioniSanitariePubblico
In der Autonomen Provinz Trient liegt die Zuständigkeit für die Förderung der Gesundheitsberufe und die Anerkennung von Abschlüssen beim Dienst für Gesundheitsberufe, Ausbildung und Beziehungen zu den Universitäten – Amt für Ausbildung und Personalentwicklung.
Eine Gleichwertigkeitsanerkennung für berufliche Qualifikationen kann nicht beantragt werden.
Für allgemeine Informationen zur Anerkennung von in Italien und im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen verweisen wir aufdie Nationale Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Auf derselben Website kann die Liste der in Italien reglementierten Berufe und der entsprechenden zuständigen Behörden auf nationaler Ebene eingesehen werden.
Lehrkräfte, die ihre Lehrbefähigung im Ausland (EU- und Nicht-EU-Länder) erworben haben und den Lehrerberuf in Italien ausüben möchten, können die Anerkennung ihres Berufsabschlusses beantragen.
Anträge auf berufliche Anerkennung (MIUR-Vermerk)müssen ausschließlich über die folgendeAnwendung eingereicht werden.