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Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen – Gleichwertigkeit

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Im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse haben in Italien keine rechtliche Gültigkeit; um sie beruflich nutzen zu können, muss daher ihre Anerkennung beantragt werden.

Beschreibung

Im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse haben in Italien keine rechtliche Gültigkeit. Daher muss ihre Anerkennung beantragt werden, wenn die Inhaber beabsichtigen, diese für die Ausübung eines Berufs, die Teilnahme an einem Auswahlverfahren oder die Fortsetzung ihres Studiums zu nutzen.
Die Gleichwertigkeitserklärung ist das Verfahren, durch das ein im Ausland erworbenes Diplom als einem bestimmten, in Italien erreichbaren Abschluss gleichwertig anerkannt wird. Das bedeutet, dass das Diplom gültig ist und auf nationalem Gebiet anerkannt wird; der Bildungsabschluss kann somit beispielsweise für die Teilnahme an öffentlichen Auswahlverfahren genutzt werden.
Die Gleichwertigkeitserklärung gilt unbefristet und landesweit.

Beschränkungen

Die Gleichwertigkeitsbescheinigung mit einem Abschluss der Sekundarstufe II kann erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt werden.
Nicht-EU-Bürger können keine Gleichwertigkeitserklärung erhalten.
Eine Gleichwertigkeitserklärung kann nicht für Abschlüsse im Bereich der Gesundheitsberufe und der damit verbundenen Hilfsberufe beantragt werden, für die besondere Vorschriften gelten.
In diesem Zusammenhang wird auf die offizielle Website des Gesundheitsministeriums verwiesen, auf der das Verfahren zur Anerkennung eines im Ausland erworbenen Gesundheitsabschlusses für die Ausübung des entsprechenden Gesundheitsberufs in Italien beschrieben ist:http://www.salute.gov.it/ProfessioniSanitariePubblico 
In der Autonomen Provinz Trient liegt die Zuständigkeit für die Förderung der Gesundheitsberufe und die Anerkennung von Abschlüssen beim Dienst für Gesundheitsberufe, Ausbildung und Beziehungen zu den Universitäten – Amt für Ausbildung und Personalentwicklung.
Eine Gleichwertigkeitsanerkennung für berufliche Qualifikationen kann nicht beantragt werden. 
Für allgemeine Informationen zur Anerkennung von in Italien und im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen verweisen wir aufdie Nationale Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Auf derselben Website kann die Liste der in Italien reglementierten Berufe und der entsprechenden zuständigen Behörden auf nationaler Ebene eingesehen werden.

Lehrkräfte, die ihre Lehrbefähigung im Ausland (EU- und Nicht-EU-Länder) erworben haben und den Lehrerberuf in Italien ausüben möchten, können die Anerkennung ihres Berufsabschlusses beantragen.
Anträge auf berufliche Anerkennung (MIUR-Vermerk)müssen ausschließlich über die folgendeAnwendung eingereicht werden. 

An wen es sich richtet

  • italienische Staatsbürger, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben
  • italienische Staatsbürger durch Heirat (Art. 381 des Gesetzesdekrets Nr. 297 vom 16. April 1994)
  • italienische Staatsbürger durch Einbürgerung (Art. 381 des Gesetzesdekrets Nr. 297 vom 16. April 1994)
  • Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Staatsangehörige der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz)
  • Personen mit Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutzstatus (Art. 383 des Gesetzesdekrets Nr. 297 vom 16. April 1994 und Art. 26 Abs. 3 des Gesetzesdekrets 251/2007)

So geht es

Um die Gleichwertigkeit zu erlangen, muss der Antrag unter Verwendungdesdafür vorgesehenenFormulars(sowie der auf den letzten Seiten des Formulars enthaltenen Anlagen) gestellt werden.
Der Antrag ist einzureichen:

  • auf einfachem Papier für Abschlüsse der Grundschule (Elementarschule) und der Sekundarstufe I (Mittelschule)
  • mit einer Steuermarke im Wert von 16,00 € für Abschlüsse der Sekundarstufe II (Gymnasien)

An wen ist der Antrag zu richten:

Bildungsabschluss Zuständige Stelle
Abschlusszeugnis der 1. Bildungsstufe Regionalschulamt – Zuständigkeitsbereich der Wohnsitzprovinz
Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II Regionalschulamt
Akademische Abschlüsse Universität
Informationen zu den an der Universität Trient anerkannten Bildungsabschlüssen finden Sie auf der offiziellen Websitehttps://www.unitn.it/it/studiare/iscriversi/valutazione-di-una-carriera-precedente/valutazione-titolo-straniero 

Anerkannte berufliche Qualifikationen von:

  • Kosmetikerin
  • Heizungsanlagenbetreiber
  • Dampferzeugerbetreiber
Online-Verfahren beim Arbeitsministerium:
https://www.lavoro.gov.it/notizie/Pagine/Riconoscimento-delle-qualifiche-online-la-nuova-procedura-telematica.aspx

Anerkannte berufliche Qualifikationen für:

  • Friseur
  • Vermittlungsagent
  • Handelsvertreter und Handelsagenten
  • Kfz-Mechaniker
  • Spediteur
  • Gastronomie
  • Schädlingsbekämpfung, Rattenbekämpfung und Desinfektion
  • Reinigungs- und Färberei
  • Schifffahrtsmakler
Ministerium für Unternehmen und „Made in Italy“
Ausländischer Hochschulabschluss im Bereich der Kunst und Musik https://www.mur.gov.it/it/aree-tematiche/afam/offerta-formativa-afam/equipollenze-titoli-esteri gemäßder Bekanntmachung des Ministeriums, auf die der folgende Link verweist - Ab dem 1. März 2022 wurde die Zuständigkeit für die akademische Anerkennung (sog. Gleichwertigkeitsprüfung) ausländischer Promotionsabschlüsse und akademischer Abschlüsse im Bereich der Kunst, Musik und Tanz (AFAM) auf die italienischen Hochschulen (Konservatorien, Akademien und ähnliche Einrichtungen) übertragen.
Weitere Informationen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und anderen Abschlüssen CIMEA – berufliche Anerkennung:
http://www.cimea.it/it/servizi/procedure-di-riconoscimento-dei-titoli/riconoscimento-professionale.aspx

Besondere Fälle

Aktuelle Dienstleistungen im Bereich der Anerkennung von Flüchtlingsstatus

  • Außenministerium – Generaldirektion für öffentliche und kulturelle Diplomatie (DGDP) – Referat IV, das einen kostenlosen Unterstützungsdienst für die Beantragung der Ausstellung anbietet
  • Das CIMEA(Informationszentrum für Mobilität und akademische Gleichwertigkeiten) stellt im Rahmen seines Dienstes zur Beglaubigung und Zertifizierung ausländischer Qualifikationen kostenlos Bescheinigungen über die Vergleichbarkeit ausländischer Abschlüsse für Personen mit Flüchtlingsstatus, für Personen mit subsidiärem oder internationalem Schutzstatus sowie für Strafgefangene aus.
  • Wertbescheinigung für Personen mit internationalem Schutzstatus in Italien

Zeiten und Fristen

Die Verfahrensfristen können zwischen 50 Tagen für das ordentliche Verfahren und 150 Tagen für das erweiterte Verfahren liegen, bei dem eine Stellungnahme sowie gegebenenfalls ergänzende Nachweise seitens der Bildungseinrichtungen erforderlich sind.

Kosten

Stempelmarke
16,00 €

Für Abschlüsse der Sekundarstufe II

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