Beschreibung
Die Teilnehmer an Ausbildungskursen für die Berufe des Skilehrers, des Bergführers und des Mittelgebirgs-/Terroirführers können die Anerkennung von Ausbildungspunkten für die Befreiung von der Teilnahme an einem oder mehreren technisch-praktischen Kursen beantragen, wenn sie Kurse mit gleichem oder ähnlichem Inhalt besucht haben, wie sie für die Erlangung der jeweiligen Qualifikation vorgesehen sind, oder, im Falle von Skilehrern, wenn sie an Weltcup- oder olympischen Wettbewerben in den Disziplinen Alpin, Langlauf oder Snowboard teilgenommen haben.