Anerkennung von Ausbildungspunkten für Tourismusberufe

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Wie kann man die Anerkennung der Ausbildungspunkte für die Teilnehmer an den Ausbildungskursen zur Ausübung der Berufe Skilehrer, Bergführer, Mittelgebirgsführer/Berggebietsführer erhalten?

Beschreibung

Die Teilnehmer an Ausbildungskursen für die Berufe des Skilehrers, des Bergführers und des Mittelgebirgs-/Terroirführers können die Anerkennung von Ausbildungspunkten für die Befreiung von der Teilnahme an einem oder mehreren technisch-praktischen Kursen beantragen, wenn sie Kurse mit gleichem oder ähnlichem Inhalt besucht haben, wie sie für die Erlangung der jeweiligen Qualifikation vorgesehen sind, oder, im Falle von Skilehrern, wenn sie an Weltcup- oder olympischen Wettbewerben in den Disziplinen Alpin, Langlauf oder Snowboard teilgenommen haben.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von Personen gestellt werden, die an Ausbildungskursen für die Ausübung der Berufe Skilehrer, Bergführer, Mittelgebirgsführer/Landführer teilnehmen.

So geht es

Interessenten müssen mindestens 30 Tage vor Beginn des gesamten Lehrgangs einen Antrag auf Anerkennung von Ausbildungspunkten unter Verwendung des folgenden Formulars, das von der PEC an serv.turismo@pec.provincia.tn.it weitergeleitet wird, bei der zuständigen Prüfungskommission der für den Tourismus zuständigen Provinzstruktur einreichen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung von Fortbildungspunkten über PEC bei serv.turismo@pec.provincia.tn.it ein und fügen Sie folgende Unterlagen bei

  • Bescheinigung(en) über die Teilnahme an Kursen, die den für die Erlangung der jeweiligen Qualifikation vorgesehenen Kursen entsprechen oder inhaltlich ähnlich sind
  • Bescheinigung des italienischen Wintersportverbands (F.I.S.I.) über die Teilnahme an Weltcup-Wettbewerben oder olympischen Wettbewerben im Falle von Skilehrern
  • Kopie eines gültigen Personalausweises;
  • ordnungsgemäß unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags

Wird dem Antrag stattgegeben, so teilt der Präsident des zuständigen Prüfungsausschusses der betreffenden Person mit, von welchen Lehrveranstaltungen sie befreit ist.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:31

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