An wen es sich richtet
Der Antrag auf Anerkennung des Qualifizierungskurses zum sachkundigen Techniker in Umweltakustik ist von Universitäten, Forschungseinrichtungen oder -instituten, Registern, Hochschulen und Berufsverbänden sowie von für die Ausbildung in Frage kommenden Subjekten gemäß Anhang 1, Punkt 3, des Gesetzesdekrets 42/17 einzureichen, die das Vorhandensein von Dozenten mit der Qualifikation zum sachkundigen Techniker in Akustik und dokumentierter Erfahrung in diesem Bereich nachweisen können.
Der Antrag auf Anerkennung von Auffrischungskursen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation wird direkt von dem betreffenden Techniker gestellt.