Anerkennung der Ausbildung und des Auffrischungskurses für Umweltakustiker

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Artikel 21 des Gesetzesdekrets 42/2017 führt die nationale Liste der Akustikfachleute ein, in die sich alle Techniker eintragen lassen müssen, die den Beruf des Akustikfachmanns gemäß Artikel 20 des Gesetzesdekrets 42/2017 ausüben wollen. Artikel 22 macht die Eintragung in die Liste unter anderem davon abhängig, dass die Abschlussprüfung eines qualifizierenden Lehrgangs erfolgreich bestanden wurde. Punkt 5 Buchstabe c) des Schemas des Qualifizierungskurses für den Beruf des kompetenten Technikers in der Akustik in Anhang 2 des Decreto Legislativo 42/2017 verweist die Anerkennung des Qualifizierungskurses an die Regionen und Autonomen Provinzen. Punkt 2 des Anhangs 1 des Gesetzesdekrets 42/2017 macht den Verbleib auf der Liste von der Teilnahme an Auffrischungskursen mit einer Gesamtdauer von 30 Stunden innerhalb eines Fünfjahreszeitraums abhängig.

An wen es sich richtet

Der Antrag auf Anerkennung des Qualifizierungskurses zum sachkundigen Techniker in Umweltakustik ist von Universitäten, Forschungseinrichtungen oder -instituten, Registern, Hochschulen und Berufsverbänden sowie von für die Ausbildung in Frage kommenden Subjekten gemäß Anhang 1, Punkt 3, des Gesetzesdekrets 42/17 einzureichen, die das Vorhandensein von Dozenten mit der Qualifikation zum sachkundigen Techniker in Akustik und dokumentierter Erfahrung in diesem Bereich nachweisen können.

Der Antrag auf Anerkennung von Auffrischungskursen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation wird direkt von dem betreffenden Techniker gestellt.

So geht es

Senden Sie das entsprechende Antragsformular für die Anerkennung des Qualifizierungskurses oder für die Anerkennung des Auffrischungskurses an die Abteilung Umweltqualität unter pec: sqa.appa@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Antragsformular für die Anerkennung des Kurses zum Akustikfachmann (Formularcode: 009577)

oder

Antrag auf Anerkennung des beruflichen Auffrischungskurses zur Aufrechterhaltung der Qualifikation als sachkundiger Akustiker (Formularcode: 009578)

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disposizioni in materia di armonizzazione della normativa nazionale in materia di inquinamento acustico, a norma dell'articolo 19, comma 2, lettere a), b), c), d), e), f) e h) della legge 30 ottobre 2014, n. 161

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 16:56

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