Beschreibung
Die Errichtung neuer Gebäude und Änderungen des Zustands bestehender Gebäude müssen im Grundbuch eingetragen werden.
Eigentümer von dinglichen Rechten an Gebäuden, die durch Errichtung, Umbau (Wiederaufbau ex novo, Erweiterungen, Zusammenlegung, Teilung, Nutzungsänderung, Neuaufteilung der Innenräume, Änderung der materiellen Anteile usw.) oder Abriss eine Veränderung erfahren haben, müssen einen Antrag auf Katasteraktualisierung stellen, der mit der Software DOCFA ( Einzelheiten unter https://www.provincia.tn.it/News/Docfa ) von einem qualifizierten Techniker erstellt wurde.
Von der Eintragungspflicht ausgenommen sind
- freistehende Gebäude mit einer überdachten Fläche von weniger als 8 Quadratmetern, sofern sie kein Zubehör für gewöhnliche Wohneinheiten darstellen;
- Gewächshäuser, die für den Anbau und den Schutz von Pflanzen auf natürlichem Boden ohne ständige Abdeckung verwendet werden
- Aquakulturbecken oder Vorratsbehälter für die Bewässerung von Grundstücken, sofern es sich nicht um Zubehör für gewöhnliche Gebäudeeinheiten handelt;
- isolierte Artefakte ohne Dach;
- Vordächer, Schweineställe, Hühnerställe, Dungkästen, Brunnen und dergleichen mit einer Nutzhöhe von weniger als 1,80 m, sofern sie einen Rauminhalt von weniger als 150 Kubikmetern haben, nur wenn sie kein Zubehör für gewöhnliche Gebäudeeinheiten darstellen
- unsichere Gegenstände ohne Fundament, die nicht dauerhaft mit dem Boden verbunden sind;
Die Kategorie der Gebäudeeinheit wird auf der Grundlage des allgemeinen Rahmens der Kategorien zugewiesen.
Beschränkungen
Die Frist für die Einreichung beträgt 30 Tage ab dem Datum des Nießbrauchs infolge von Bauarbeiten, der Eröffnung der Erbfolge beim Finanzamt, im Todesfall oder der Inbesitznahme einer Immobilie infolge von Urkunden.
Die für jede Eigentumseinheit berechneten Gebühren sind für jede Erklärung fällig, die innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung über die Nichteintragbarkeit ein zweites Mal ohne Zahlung weiterer Gebühren wiederholt werden kann.
Bei verspäteter Einreichung werden Sanktionen gemäß den geltenden Vorschriften verhängt.