Akkreditierung für Kompetenzvalidierung und Zertifizierungsdienste

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Verfahren und Kriterien für die Akkreditierung

Beschreibung

Die Akkreditierung wird angestrebt, um die für den Dienst der Kompetenzvalidierung und -zertifizierung vorgesehenen Tätigkeiten in vier Stufen durchführen zu können:

Zugang zum Dienst:

  • Information, Veranschaulichung und Klärung des Weges der Kompetenzanerkennung, seiner Gliederung, seiner Regeln, seiner Ergebnisse und seines Wertes, um eine bewusste Teilnahme an den verschiedenen Aktivitäten zu fördern.
  • Beschaffung des Antrags auf Zugang zum Dienst.
  • Verwaltung der vom Dienst geforderten Dokumentation gemäß den vom Informationssystem der Provinz zur Unterstützung der Zertifizierungsdienste vorgesehenen Methoden.

Identifizierung:

  • Bereitstellung von Informationen über die Erstellung des individuellen Dossiers.
  • Rekonstruktion des Erfahrungsrahmens bei der Erstellung des individuellen Dossiers.
  • Vorcodierung der Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnisse, die mit den rekonstruierten Erfahrungen in Form von Lernergebnissen verknüpft werden können, die sich auf die im Repertoire der Provinz vorhandenen Berufsstandards beziehen, und Ermittlung des Berufsprofils oder der Referenzqualifikation für die Bewertung.
  • Überprüfen Sie alle Voraussetzungen in Bezug auf das identifizierte Profil oder die berufliche Qualifikation.
  • Den Nutzer bei der Erstellung des individuellen Dossiers begleiten.
  • Ausarbeitung des Transparenzdokuments als Zusammenfassung des individuellen Dossiers.
  • Aushändigung des formalisierten individuellen Dossiers und des zugehörigen Transparenzdokuments an den Nutzer.
  • Informieren Sie ihn über alle nützlichen Elemente der nachfolgenden Schritte, einschließlich der Hinweise auf Bewertungspraktiken/-methoden.

Bewertung:

  • Sicherstellung der technischen Sekretariatsarbeiten des Bewertungsausschusses, der Verwaltung und Betreuung des Verfahrens der Bewertungsphase, insbesondere der Unterstützung der Aktivitäten im Zusammenhang mit der technischen Prüfung der Dokumentation und der Leistungstests.
  • Bereitstellung des Referenten für Transparenzdokumente für die Arbeit des Bewertungsausschusses.
  • Verwaltung der vom Dienst geforderten Dokumentation gemäß den im Informationssystem der Provinz vorgesehenen Methoden zur Unterstützung der Zertifizierungsdienste.

Die Zertifizierung:

  • Vorbereitung des Zertifikats oder des Validierungsdokuments.
  • Aushändigung des Zertifikats oder des Validierungsdokuments an den Benutzer
  • Registrierung des Zertifikats oder des Validierungsdokuments
  • Verwaltung der vom Dienst geforderten Dokumentation gemäß den vom Informationssystem der Provinz, das die Zertifizierungsdienste unterstützt, vorgesehenen Methoden.
Dauer der Akkreditierung

Die Akkreditierung hat eine Laufzeit von drei Jahren ab dem Datum der Verabschiedung der entsprechenden Maßnahme und kann auf Antrag der berechtigten Stelle, der innerhalb von sechzig Tagen vor Ablauf der Laufzeit der gleichen Akkreditierung zu stellen ist, verlängert werden.

An wen es sich richtet

Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen kommen für eine Akkreditierung in Frage, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

a) Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der antragstellenden juristischen Person muss die Durchführung von Tätigkeiten zur Bewertung oder Beurteilung von Qualifikationen oder damit zusammenhängenden Tätigkeiten vorsehen, wie z. B. Ausbildung, Bildungsberatung, Berufsberatung, Vermittlung von Arbeitsangeboten und -nachfragen, auch auf nicht-exklusiver Basis
b) Die antragstellende juristische Person muss in das Unternehmensregister bei der für das Gebiet zuständigen Industrie-, Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragen sein, sofern die geltenden Rechtsvorschriften dies ausdrücklich vorsehen.
c) Die antragstellende juristische Person muss auf dem Gebiet der Provinz Trient und während der gesamten Dauer der Zulassung über
- über einen oder mehrere Betriebsräume verfügen, die den Vorschriften über Hygiene, Gesundheit, Sicherheit und Zugänglichkeit entsprechen
- eine angemessene räumliche und/oder instrumentelle Ausstattung, die den geltenden Vorschriften für die Eichung und technische Prüfung entspricht, um die Durchführung der Tätigkeiten der Bewertungsphase und der Leistungsprüfungen zu ermöglichen
d) Die antragstellende juristische Person muss ihre wirtschaftliche und finanzielle Zuverlässigkeit nachweisen.
e) Der gesetzliche Vertreter und die Geschäftsführer der antragstellenden juristischen Person müssen ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf die geltenden straf- und zivilrechtlichen Vorschriften nachweisen.
f) Die antragstellende juristische Person muss über leitende und fachliche Ressourcen verfügen, die eine stabile, professionelle Organisationsstruktur gewährleisten, die eine funktionelle Überwachung der Prozesse des Managements, des wirtschaftlich-administrativen Managements und der Leistungserbringung garantieren kann.
g) Die antragstellende juristische Person muss über Humanressourcen mit spezifischen beruflichen Fähigkeiten verfügen, um die für die Validierung und Zertifizierung von Kompetenzdienstleistungen innerhalb des angegebenen Wirtschaftssektors vorgesehenen Tätigkeiten auszuführen.

Nur die folgenden Kategorien öffentlicher und privater Einrichtungen müssen über die unter den Buchstaben c) und g) genannten Anforderungen verfügen

  1. Einrichtungen, die für die Durchführung der operationellen Programme 2014-2020 des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung akkreditiert sind
  2. Einrichtung, die für die Erbringung von Arbeitsvermittlungsdiensten auf dem Gebiet der Provinz akkreditiert ist
  3. Provinzeinrichtung für allgemeine und berufliche Bildung oder gleichrangige Einrichtung für allgemeine und berufliche Bildung
  4. Universität von Trient oder Hochschuleinrichtungen für Kunst, Musik und Tanz mit Sitz in der Provinz Trient

Für die Spezifizierung der Anforderungen und der einzureichenden Unterlagen siehe Anhang 1 "Kriterien für die Überprüfung der Akkreditierungsanforderungen der Einrichtungen, die berechtigt sind, die Dienstleistungen der Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen zu erbringen, Bedingungen und Verfahren für die Einreichung des Akkreditierungsantrags", Beschluss Nr. 163 vom 08/02/2019

So geht es

Um akkreditiert zu werden, muss man sich über das Online-Bewerbungsverfahren bewerben, das das ganze Jahr über aktiv sein wird.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Dokumente, die sich aus dem IT-Verfahren ergeben, müssen auf eine der folgenden Arten eingereicht werden

  • per Einschreiben (Pec), von Ihrer Adresse an serv.istruzione@pec.provincia.tn.it
  • persönliche Übergabe während der Öffnungszeiten oder per Einschreiben AR an die folgende Adresse:

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Akkreditierungsantrag für Dienste zur Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen

Authentifizierung

Benutzer-ID und Passwort

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Regolamento di esecuzione dell'articolo 8, comma 6, della legge provinciale 10 luglio 2013, n. 10 in materia di accreditamento degli enti titolati a erogare i servizi di validazione e di certificazione delle competenze

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Elenco soggetti accreditati per l’erogazione dei servizi di certificazione delle competenze

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Linee guida tecnico operative - Repertorio gennaio 2018

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Indicazioni metodologiche per le fasi di accesso al servizio e identificazione

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Sintesi fasi servizi di certificazione competenze 2020

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Kontakt

Contatti di Servizio istruzione

Email - Segreteria:
serv.istruzione@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
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Fax - Segreteria:
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Contatti di Ufficio per le politiche di inclusione e cittadinanza

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