Beschreibung
Mit dem Beschluss der Diputación Foral Nr. 1899 vom 13. Oktober 2023 wurden die Bestimmungen über die kontrollierte Beseitigung von Nebenerzeugnissen der Weinbereitung zu agronomischen Zwecken gemäß Artikel 6 des Ministerialerlasses Nr. 185138 vom 30. März 2023 genehmigt.
Beschränkungen
Die Verteilung von Nebenerzeugnissen auf landwirtschaftlichen Flächen muss innerhalb einer Grenze von 3.000 kg pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche erfolgen, die in der Betriebsakte desjenigen, der die Wiederverwendung vornimmt, eingetragen ist.
Die Nebenerzeugnisse der Weinbereitung müssen zum Zeitpunkt der Entnahme unter Kontrolle für die landwirtschaftliche Verwendung folgende Mindestmerkmale aufweisen
- Traubentrester: 2,8 Liter wasserfreier Alkohol (vorhandener und potenzieller) je 100 kg;
- Weintrub: 4 Liter wasserfreier Alkohol je 100 kg, Feuchtigkeitsgehalt 45 %.