Beschreibung
Die Einstellung von Verwaltungspersonal, sowohl unbefristet als auch befristet, einschließlich der Aktivierung anderer Vertragsformen (co.co.co, Zeitarbeit, Verwaltung, Verwaltungsberatung), kann ohne vorherige Genehmigung durch den Dienst für Gesundheits- und Pflegepolitik in folgenden Fällen vorgenommen werden
- Abdeckung der Fluktuation
- Ersatz von Abwesenheiten aufgrund von Krankheit und Langzeiturlaub
- befristete Vertretung von Personal, das zu anderen Einrichtungen abgeordnet ist (ohne Kosten).
In anderen Fällen kann die Dienststelle für Gesundheits- und Sozialpolitik auf begründeten Antrag des Unternehmens eine Genehmigung erteilen.