APSPs, die RSAs betreiben: Antrag auf Genehmigung zur Einstellung von Verwaltungspersonal

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APSPs, die RSAs betreiben und Verwaltungspersonal einstellen möchten, müssen einen Antrag bei der Provinz stellen.

Beschreibung

Die Einstellung von Verwaltungspersonal, sowohl unbefristet als auch befristet, einschließlich der Aktivierung anderer Vertragsformen (co.co.co, Zeitarbeit, Verwaltung, Verwaltungsberatung), kann ohne vorherige Genehmigung durch den Dienst für Gesundheits- und Pflegepolitik in folgenden Fällen vorgenommen werden

  • Abdeckung der Fluktuation
  • Ersatz von Abwesenheiten aufgrund von Krankheit und Langzeiturlaub
  • befristete Vertretung von Personal, das zu anderen Einrichtungen abgeordnet ist (ohne Kosten).

In anderen Fällen kann die Dienststelle für Gesundheits- und Sozialpolitik auf begründeten Antrag des Unternehmens eine Genehmigung erteilen.

An wen es sich richtet

Öffentliche Personaldienstleistungsunternehmen, die RSAs betreiben

So geht es

Der Antrag kann bei der Dienststelle für Gesundheits- und Pflegepolitik jederzeit auf eine der folgenden Arten eingereicht werden

- Übermittlung per elektronischer Post oder per zertifizierter elektronischer Post unter Einhaltung der einschlägigen technischen Vorschriften an die Adresse: serv.politsanitarie@pec.provincia.tn.it;

- Nutzung des vereinfachten Interoperabilitätskanals innerhalb von P.I.Tre für die in P.I.Tre. zusammengefassten Themen

und, auf einer Restbasis

- Versand per Einschreiben mit Empfangsbestätigung;

- persönliche Abgabe im Sekretariat der zuständigen Dienststelle (Via Gilli, 4 - Trento) von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr oder in den Außenstellen im gesamten Gebiet.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Antrag (siehe Formulare)

- Informationsschreiben gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 679/2016

- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird)

- Bestimmung der Einrichtung, die den Antrag begründet und genehmigt;

- eine Aufstellung der zum Zeitpunkt der Antragstellung anwesenden Verwaltungsmitarbeiter (Anlage 1);

- Korrespondenz mit anderen Entitäten zur Aktivierung einer assoziierten Verwaltung oder Zusammenarbeit im Verwaltungsbereich.

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags

Kosten

Steuermarke

16,00 Euro

falls fällig

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Direttive triennali 2025-2027 alle Aziende Pubbliche di Servizi alla Persona (APSP) che gestiscono Residenze socio-sanitarie per il conseguimento degli obiettivi di razionalizzazione e qualificazione delle spese, ai sensi dell'art. 2 comma 2 della LP 27/2010.

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Kontakt

Contatti di Servizio politiche sanitarie e per la non autosufficienza

Email - Segreteria:
serv.politsanitarie@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politsanitarie@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494165

Fax - Segreteria:
0461.494109

Contatti di Ufficio politiche a favore delle persone non autosufficienti

Email - Segreteria:
serv.politsanitarie@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politsanitarie@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494165

Fax - Segreteria:
0461.494175

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 18:51

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