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APIA – Landesarchiv für landwirtschaftliche Betriebe

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Am 1. Juli 2001 nahm das Landesarchiv für landwirtschaftliche Betriebe (APIA) seinen Betrieb auf, dessen Regelung in Kapitel II des Landesgesetzes Nr. 11 vom 4. September 2000 festgelegt ist.

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Beschreibung

Das Landesarchivfür landwirtschaftliche Betriebe (APIA), im Folgenden als „Archiv“ bezeichnet, ist ein Instrument zur Ermittlung und Einstufung der in der Landwirtschaft tätigen Akteure, um die in den landesrechtlichen Vorschriften und Planungen sowie in den staatlichen und EU-Rechtsvorschriften vorgesehenen Ziele zu erreichen.

An wen es sich richtet

An Unternehmer, die in der Provinz Trient landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Das Archiv ist in den ersten und den zweiten Abschnitt unterteilt.

Inden ersten Abschnittdes Verzeichnisses können Unternehmer, einzeln oder in Gesellschaften, eingetragen werden, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a) Sie müssen im Handelsregister gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 580 vom 29. Dezember 1993 (Neuregelung der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern) im Sonderabschnitt für landwirtschaftliche Unternehmer oder Kleinunternehmer als selbstständiger Landwirt eingetragen sein;

b) beim Nationalen Institut für Sozialversicherung (INPS) als landwirtschaftlicher Arbeitgeber oder landwirtschaftlicher Arbeitnehmer eingetragen sein;

c) über ausreichende berufliche Fähigkeiten verfügen;

d) die landwirtschaftliche Tätigkeit als Haupttätigkeit ausüben.

Im Rahmen der ersten Sektion werden landwirtschaftlich selbstbewirtschaftende Familienbetriebe von anderen Betrieben unterschieden.

Indie zweite Sektiondes Registers können Unternehmer, einzeln oder in Gesellschaften, eingetragen werden, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a) im Handelsregister gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 580 vom 29. Dezember 1993 (Neuregelung der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern) im Sonderabschnitt für landwirtschaftliche Unternehmer oder Kleinunternehmer als Selbstbewirtschafter eingetragen sein;

b) über ausreichende berufliche Fähigkeiten verfügen;

c) mindestens 300 Arbeitsstunden pro Jahr der landwirtschaftlichen Tätigkeit widmen.

So geht es

Antrag auf Eintragung in das Register

Für die Eintragung in das Archiv genügt es, einen Antrag bei der für die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe zuständigen Stelle, im Folgenden als „zuständige Stelle“ bezeichnet, zu stellen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Mit ihremBeschluss Nr. 815 vom 21. April 2006hat die Landesregierung die Verordnung über die Einrichtung, Führung und Verwaltung des Landesarchivs für landwirtschaftliche Betriebe(A.P.I.A.) zur Umsetzung von Kapitel II des Landesgesetzes Nr. 11/2000, Art. 9, und damit auch die erforderlichenFormularefür die Eintragung, Änderung und Löschung im Landesarchiv für landwirtschaftliche Betriebe. 

Diese Formulare dienen der Vereinheitlichung der Unternehmensdaten mit anderen Verwaltungsverfahren, um die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und den Aufwand für die Nutzer zu verringern.

Für die Eintragung bei der APIA ist ein aktuelle Betriebsakte (d. h. validiert) vor. Dies ist einezwingende Voraussetzungfür die Einleitung der Eintragungs- und Änderungsverfahren.

Über die in der Betriebsakte angegebenen Kontaktdaten können eventuelle Mitteilungen nach Einreichung der Anträge entgegengenommen werden. 

Interessierte müssen dahervorder Einreichung eines Antrags oder der Meldung einer Unternehmensaktualisierung die Erstellung oder Aktualisierung der Unternehmensakte bei einem der von der Autonomen Provinz Trient zugelassenenLandwirtschaftlichen Beratungszentren (CAA)veranlassen.

Formulare

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modificazioni alla legge provinciale 5 novembre 1990, n. 28 (Istituto agrario di San Michele all'Adige), alla legge provinciale 26 novembre 1976, n. 39 (Provvedimenti per la ristrutturazione e lo sviluppo dell'agric

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 30.06.2026 18:08

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