Beschreibung
Mit dem Provinzgesetz Nr. 12 vom 2. November 2022 "Provinziales System für aktive Arbeitspolitik und die Durchführung von Interventionen und Dienstleistungen von öffentlichem Nutzen - Progettoone - und Integration des Provinzarbeitsgesetzes 1983" (im Folgenden "Provinzgesetz") wurden die Vorschriften zum sogenannten "Progettoone" reformiert und in die aktive Arbeitspolitik aufgenommen.
Mit diesem Instrument hat sich die Autonome Provinz Trient das Ziel gesetzt, die soziale Eingliederung von Personen, die zu besonders schutzbedürftigen Gruppen gehören, zu fördern und ihre volle Beteiligung am Arbeitsmarkt zu unterstützen. Diese Ziele werden durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit in Verbindung mit der Durchführung bestimmter Interventionen und Dienstleistungen von öffentlichem Interesse verfolgt.
Gemäß den Bestimmungen der Artikel 2 und 9 des Provinzgesetzes kann die Autonome Provinz Trient für die Durchführung der so genannten "Progettone" private Organisationen oder deren qualifizierte Konsortien beauftragen, die nach einem öffentlichen Auswahlverfahren ermittelt werden, und erhält dafür eine Vergütung, die auf keinen Fall den Ausgleich für die direkten Kosten und die Gemeinkosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne übersteigen darf.
Wir veröffentlichen daher eine Bekanntmachung zur Einholung von Interessenbekundungen für die Vergabe eines dreijährigen Auftrags zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, einschließlich Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit, im so genannten "Bereich der Unterstützung von Gesundheits- und Sozialdiensten".
Der Auftrag sieht insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Zusammenhang mit Tätigkeiten vor, die zur Unterstützung der Gesundheits- und Sozialfürsorge für Personen durchgeführt werden, einschließlich bei öffentlichen Personaldienstleistungsunternehmen (APSP) gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c) des Provinzialgesetzes, wie in Anhang I des Beschlusses des Provinzialrats Nr. 2095 vom 13. Dezember 2024 näher definiert.