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3. Projektleitung Bekanntmachung "Bereich Gesundheits- und Sozialwesen

  • Aktiv

Die Interessenbekundung ermöglicht es, zum Auswahlverfahren für die dreijährige Beauftragung des Managements der öffentlichen Versorgungsdienste, die in den so genannten Bereich der Unterstützung von Gesundheits- und Sozialdiensten fallen und im Rahmen des Progettone-Systems (L.P. 12/2022) umgesetzt werden sollen, eingeladen zu werden.

Beschreibung

Mit dem Provinzgesetz Nr. 12 vom 2. November 2022 "Provinziales System für aktive Arbeitspolitik und die Durchführung von Interventionen und Dienstleistungen von öffentlichem Nutzen - Progettoone - und Integration des Provinzarbeitsgesetzes 1983" (im Folgenden "Provinzgesetz") wurden die Vorschriften zum sogenannten "Progettoone" reformiert und in die aktive Arbeitspolitik aufgenommen.

Mit diesem Instrument hat sich die Autonome Provinz Trient das Ziel gesetzt, die soziale Eingliederung von Personen, die zu besonders schutzbedürftigen Gruppen gehören, zu fördern und ihre volle Beteiligung am Arbeitsmarkt zu unterstützen. Diese Ziele werden durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit in Verbindung mit der Durchführung bestimmter Interventionen und Dienstleistungen von öffentlichem Interesse verfolgt.

Gemäß den Bestimmungen der Artikel 2 und 9 des Provinzgesetzes kann die Autonome Provinz Trient für die Durchführung der so genannten "Progettone" private Organisationen oder deren qualifizierte Konsortien beauftragen, die nach einem öffentlichen Auswahlverfahren ermittelt werden, und erhält dafür eine Vergütung, die auf keinen Fall den Ausgleich für die direkten Kosten und die Gemeinkosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne übersteigen darf.

Wir veröffentlichen daher eine Bekanntmachung zur Einholung von Interessenbekundungen für die Vergabe eines dreijährigen Auftrags zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, einschließlich Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit, im so genannten "Bereich der Unterstützung von Gesundheits- und Sozialdiensten".

Der Auftrag sieht insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Zusammenhang mit Tätigkeiten vor, die zur Unterstützung der Gesundheits- und Sozialfürsorge für Personen durchgeführt werden, einschließlich bei öffentlichen Personaldienstleistungsunternehmen (APSP) gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c) des Provinzialgesetzes, wie in Anhang I des Beschlusses des Provinzialrats Nr. 2095 vom 13. Dezember 2024 näher definiert.

An wen es sich richtet

Organisationen oder deren Konsortien, auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die gemeinsam alle folgenden Bedingungen erfüllen, können ihr Interesse bekunden

  • sie verfolgen einen Auftrag, der mit der Erbringung der beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zusammenhängt
  • sie reinvestieren die Gewinne, um die Ziele der Organisation zu erreichen, oder, falls Gewinne ausgeschüttet oder umverteilt werden, geschieht dies auf der Grundlage partizipativer Überlegungen
  • über Management- oder Eigentumsstrukturen verfügen, die auf den Grundsätzen der Mitarbeiterbeteiligung oder der Partizipation beruhen oder die eine aktive Beteiligung der Arbeitnehmer, Nutzer oder Interessengruppen erfordern.

Interessensbekundungen können von Organisationen oder deren Konsortien eingereicht werden, die die Anforderungen an die allgemeine Ordnung, die fachliche Eignung und die technisch-professionelle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in den von diesem öffentlichen Auswahlverfahren erfassten Bereichen erfüllen, wie in der Bekanntmachung unter den Nummern 3, 4 und 5 dargelegt.

Organisationen, die für eine Teilnahme in Frage kommen, können sich auch zu zeitweiligen Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen.

So geht es

Um an dem öffentlichen Auswahlverfahren teilzunehmen, ist es erforderlich, sein Interesse bis spätestens 9 . Juni 2025 , 12.00 Uhr, ausschließlich per zertifizierter elektronischer Post (PEC) oder, bei grenzüberschreitenden Einrichtungen, über eine zertifizierte elektronische Zustelladresse, die gemäß der eIDAS-Verordnung qualifiziert ist, bei der Dienststelle für Beschäftigungsförderung und Umweltverbesserung (SOVA) zu bekunden, wobei die in der Bekanntmachung unter Punkt 6 enthaltenen besonderen Anweisungen zu beachten sind.

BEKANNTMACHUNG DER INTERESSENBEKUNDUNG - UMFANG DER UNTERSTÜTZUNG FÜR GESUNDHEITS- UND SOZIALDIENSTLEISTUNGEN

Zeiten und Fristen

2025 06 Mai

Apertura presentazione manifestazioni

2025 30 Mai

Termine per eventuali richieste chiarimento

2025 09 Jun

Chiusura presentazione manifestazioni

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut und erfolgt auf der Grundlage von Interessenbekundungen, die von Personen eingereicht werden, die die Anforderungen dieser Bekanntmachung erfüllen, und zwar gemäß den Kriterien und Verfahren, die im Beschluss des Provinzialrats Nr. 2164 vom 23. Dezember 2024 gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Provinzialgesetzes festgelegt sind.

Die mit dem Verfahren beauftragte Person prüft anhand der eingereichten Unterlagen die Vollständigkeit und formale Ordnungsmäßigkeit der Interessenbekundung und der von jedem einzelnen Teilnehmer vorgelegten Unterlagen.

Die zugelassenen Teilnehmer erhalten ein Aufforderungsschreiben zur Einreichung eines Projektvorschlags für die anschließende Phase des vergleichenden Bewertungsverfahrens.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sistema provinciale per la politica attiva del lavoro e la realizzazione di interventi e servizi di pubblica utilità - progettone - e integrazione della legge provinciale sul lavoro 1983.

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Articolo 2, co. 2, della legge provinciale 2 novembre 2022, n. 12 'Sistema provinciale per la politica attiva del lavoro e la realizzazione di interventi e servizi di pubblica utilità - progettone - e integrazione della legge provinciale sul lavoro 1983'.Declinazione degli interventi e dei servizi disciplinati dagli articoli 7 e 8 della legge provinciale. Obblighi di servizio pubblico connessi allo svolgimento dei servizi di interesse generale. Obblighi di servizio pubblico inerenti alle azioni di formazione e di riconversione professionale. Compensazione degli obblighi di servizio pubblico.

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Articolo 9, co. 2, della legge provinciale 2 novembre 2022, n. 12 'Sistema provinciale per la politica attiva del lavoro e la realizzazione di interventi e servizi di pubblica utilità - progettone - e integrazione della legge provinciale sul lavoro 1983'. Declinazione dei criteri e delle modalità di svolgimento della procedura di selezione ai sensi dell'articolo 9 comma 2 della legge provinciale.

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Linee guida sulla formazione nell’ambito del Progettone

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Procedura per l'accesso alle attività stagionali di cui alla L.P. n. 32/1990 e per la selezione dei lavoratori.

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Legge Provinciale 27 novembre 1990, n. 32, concernente 'interventi provinciali per il ripristino e la valorizzazione ambientale': requisiti di accesso e criteri di selezione per l'accesso alle attività.

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Modifica della deliberazione n. 272 del 22 febbraio 2018 (Procedura per l'accesso alle attività stagionali di cui alla L.P. n. 32/1990 e per la selezione dei lavoratori).

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Deliberazione della Giunta provinciale n. 273 di data 22 febbraio 2018 'Legge Provinciale 27 novembre 1990, n. 32, concernente 'interventi provinciali per il ripristino e la valorizzazione ambientale': requisiti di accesso e criteri di selezione per l'accesso alle attività': modifica del paragrafo 6) dell'allegato 'Requisiti di accesso e criteri di selezione per l'accesso alle attività disciplinate dalla L.P. n. 32 del 27 novembre 1990 (Interventi provinciali per il ripristino e la valorizzazione ambientale)' relativo ai limiti di permanenza nel sistema 'Progettone'.

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Intesa sul trattamento economico e normativo dei lavoratori occupati nel Progettone

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Rinnovo intesa sul trattamento economico e normativo dei lavoratori occupati nel Progettone

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