Beschreibung
Mit dem Provinzgesetz Nr. 12 vom 2. November 2022 "Provinziales System der aktiven Arbeitspolitik und der Durchführung von Interventionen und Dienstleistungen von öffentlichem Nutzen - Progettoone - und Integration des Provinzarbeitsgesetzes 1983" (im Folgenden "Provinzgesetz") wurden die Vorschriften zum sogenannten "Progettoone" reformiert und in die aktive Arbeitspolitik aufgenommen.
Mit diesem Instrument hat sich die Autonome Provinz Trient das Ziel gesetzt, die soziale Eingliederung von Personen, die zu besonders schutzbedürftigen Gruppen gehören, zu fördern und ihre volle Beteiligung am Arbeitsmarkt zu unterstützen. Diese Ziele werden durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit in Verbindung mit der Durchführung bestimmter Interventionen und Dienstleistungen von öffentlichem Nutzen verfolgt.
Gemäß den Bestimmungen der Artikel 2 und 9 des Provinzgesetzes kann die Autonome Provinz Trient für die Durchführung des so genannten "Projekts" private Organisationen oder deren qualifizierte Konsortien beauftragen, die nach einem öffentlichen Auswahlverfahren ermittelt werden, und erhält dafür eine Vergütung, die auf keinen Fall den Ausgleich für die direkten Kosten und die Gemeinkosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne übersteigen darf.
Wir veröffentlichen daher eine Bekanntmachung zur Einholung von Interessensbekundungen für die Vergabe eines dreijährigen Auftrags zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, einschließlich Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit, die den so genannten "öffentlichen Grünbereich" betreffen.
Der Auftrag sieht insbesondere die Durchführung von gemeinnützigen Maßnahmen vor, die mit der Erhaltung des Umwelt- und Naturerbes und der Pflege von Grünflächen gemäß Artikel 8, Absatz 1, Buchstabe a) des Provinzgesetzes und der Erhaltung und Pflege von Sportanlagen sowie von Umweltmaßnahmen mit touristischer Funktion gemäß Artikel 8, Absatz 1, Buchstabe b) des Provinzgesetzes zusammenhängen, wie sie in Anhang I des Beschlusses des Provinzialrats Nr. 2095 vom 13. Dezember 2024 näher definiert sind:
- Sanierung, Aufwertung, Wiederherstellung, Pflege und Betreuung von Gebieten von besonderem ökologischen Interesse und öffentlichen Parks;
- Rekultivierung und Wiederherstellung von degradierten oder verlassenen Gebieten;
- Landschaftsgestaltung und Pflege der Umgebung von bebauten Gebieten und anderer Gebiete, die eine städtische Gestaltung erfordern;
- Aktivitäten, die auf den Schutz, die Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit und die Aufwertung von Strukturen oder Gebieten von besonderem historischen, kulturellen oder touristischen Interesse abzielen, vorbehaltlich der Bestimmungen der Verordnungen über das kulturelle Erbe und den Schutz des historischen Erbes;
- Maßnahmen zur Gewährleistung der freien Nutzung von Radwegen, Mountainbikestrecken, Naturpfaden - einschließlich der Beschilderung -, Beobachtungsposten, Parkplätzen, Freizeitrastplätzen, öffentlichen Toiletten, Promenaden, Anlegestellen, Badeplätzen und Uferanlagen durch die Allgemeinheit, die nicht kommerziell verwertbar sind und kostenlos genutzt werden können;
- Aktivitäten im Zusammenhang mit Sporteinrichtungen, die der Öffentlichkeit auf nichtdiskriminierender Basis frei zugänglich sind.