Datensatz
Die Liste enthält die von den Kommunalbehörden zur Verfügung gestellten Wohnungen zu erschwinglichen Mieten mit Angaben zur Art der Wohnung, zur Mindest- und Höchstanzahl der Bewohner sowie zur Anzahl der Haushalte, die für die jeweilige Wohneinheit eine Präferenz geäußert haben.
Bei Wohnungen zur Eigeninstandsetzung handelt es sich um Wohnungen, an denen der Mieter vor dem Einzug Instandhaltungsmaßnahmen vornehmen muss. Die Kosten werden anschließend von ITEA erstattet.
Unter „behindertengerecht“ versteht man eine Wohnung, die für Menschen mit einer motorischen Behinderung zugänglich ist, deren nachgewiesener Invaliditätsgrad mindestens 75 % beträgt und die mit einer festgestellten Gehbehinderung oder Gehunfähigkeit verbunden ist.