Datensatz
n diesem Abschnitt werden die internationalen, gemeinschaftlichen, nationalen und provinzialen Vorschriften über Wildtiere und Jagdaktivitäten in Erinnerung gerufen.
Gemäß Artikel 117 der Verfassung in der Fassung der Verfassungsreform von 2001 verfügen die Regionen und autonomen Provinzen über Gesetzgebungsbefugnisse im Bereich der Wildtiere und der Jagd, unbeschadet der Zuständigkeit des Staates im Bereich des Umweltschutzes. In den Fällen, in denen sich der Bereich der Fauna mit dem der Umwelt überschneidet, berücksichtigt der Provinzgesetzgeber daher auch die staatlichen Bestimmungen sowie die internationalen Bestimmungen, wie Konventionen oder Verträge, und die gemeinschaftlichen Bestimmungen, d.h. Verordnungen und Richtlinien.
Es können Filter nach Art, Anwendungsbereich von Wildtieren, Klassifizierung, Thema und territorialem Kontext gesetzt werden, um die Suche nach den relevanten Rechtsvorschriften zu beschleunigen.