Datensatz
Die Provinz wählt die Kandidaten für die Ernennung und Benennung der Mitglieder der Aufsichtsorgane der Tochtergesellschaften aus den in dieser Liste eingetragenen Personen aus.
Die Provinzialliste ist in zwei verschiedene Abschnitte unterteilt:
- Abteilung 1 - in dem die im Register der Abschlussprüfer eingetragenen Personen Wirtschaftsprüfer eingetragen sind, Personen, die in das Register der Rechtsanwälte eingetragen sind, und Personen mit nachgewiesener Fachkenntnis im Bereich der Kontroll- oder Beratungstätigkeit;
- Sektion 2 - in der die Beamten der Provinz oder die Angestellten der von der Provinz kontrollierten Unternehmen aufgeführt sind.
Diese Liste betrifft Abschnitt 2 und wurde zuletzt durch die Verfügung Nr. 4065 vom 18. April 2025 des Direktors der Dienststelle für die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und für Ernennungen und Benennungen genehmigt.
Ein Antrag auf Aufnahme in die Liste kann jederzeit gestellt werden, aber die Liste wird
jährlich aktualisiert.
Die Liste wird gemäß den Bestimmungen des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1591 vom 07. September 2018 veröffentlicht.