Datensatz
Die Liste enthält die von den lokalen Behörden zur Verfügung gestellten erschwinglichen Wohnungen mit Angaben zur Art der Unterkunft, zur Mindest- und Höchstzahl der Mitglieder, die sie bewohnen können, und zur Zahl der Haushalte, die eine Präferenz für jede Einheit geäußert haben.
Selbst genutzte Wohnungen sind Wohnungen, bei denen der Mieter vor dem Einzug Wartungsarbeiten durchführen muss. Die Kosten dafür werden anschließend von ITEA erstattet.
Als behindertengerechte Wohnungen gelten Wohnungen, die für Personen mit einem bescheinigten Behinderungsgrad von 75 % oder mehr im Zusammenhang mit einer festgestellten Schwierigkeit oder Unfähigkeit zu gehen, zugänglich sind.