Datensatz
Die Leiter von sozialpädagogischen Wohneinrichtungen auf dem Gebiet der Provinz, die für die Aufnahme von Minderjährigen, jungen Erwachsenen oder für Familieneinheiten zur Verfügung stehen, müssen sich in eine spezielle Liste eintragen, um eine Vereinbarung mit der Autonomen Provinz Trient zu schließen.
In diesem Teil der Liste sind insbesondere die Träger eingetragen, die nach erfolgreichem Abschluss des Genehmigungsverfahrens für die Erbringung des Wohndienstes "begleitetes Wohnen für Minderjährige" im Bereich des Entwicklungsalters und der Elternschaft zur Verfügung stehen.
Der Wohnservice "abitare accompagnato per minori" (begleitetes Wohnen für Minderjährige) richtet sich an junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren, die die schützendsten Strukturen verlassen oder sich in einer Notlage befinden und auf dem Weg in die Autonomie begleitet werden müssen.
Der Antrag auf Aufnahme in die Liste kann jederzeit gestellt werden. Die Antragsformulare sind zu finden unter