Datensatz
Die Betreiber von sozialpädagogischen Wohneinrichtungen auf dem Gebiet der Provinz, die für die Aufnahme von Minderjährigen, jungen Erwachsenen oder Familiengruppen zur Verfügung stehen, müssen sich in eine spezielle Liste eintragen, um eine Vereinbarung mit der Autonomen Provinz Trient zu erhalten.
In dieser Liste sind insbesondere die Träger eingetragen, die nach erfolgreichem Abschluss des Genehmigungsverfahrens für die Erbringung des Wohndienstes "Familiengemeinschaft für Minderjährige" im Bereich des Entwicklungsalters und der Elternschaft zur Verfügung stehen.
Das Wohnangebot "Familiengemeinschaft für Minderjährige" richtet sich an Kinder/Jugendliche im Alter von in der Regel 6 bis 17 Jahren aus Familien, die Schwierigkeiten haben, ihrer Erziehungs- und Betreuungsaufgabe nachzukommen. Die Familiengemeinschaft ist ein Dienst, in dem Kinder und Jugendliche kontinuierlich und stabil mit zwei Erwachsenen, einem Paar mit oder ohne Kinder oder mit einer oder zwei erzieherischen Bezugspersonen leben.
Der Antrag auf Eintragung in die Liste kann jederzeit gestellt werden. Die Antragsformulare sind zu finden unter