Datensatz
Die Leiter von sozialpädagogischen Wohneinrichtungen auf dem Gebiet der Provinz, die für die Aufnahme von Minderjährigen, jungen Erwachsenen oder für Familieneinheiten zur Verfügung stehen, müssen sich in eine spezielle Liste eintragen, um einen Vertrag mit der Autonomen Provinz Trient abschließen zu können.
Insbesondere die Träger, die nach erfolgreichem Abschluss des Genehmigungsverfahrens für die Erbringung der Wohnform "sozialpädagogische Gemeinschaft" für Minderjährige im Entwicklungsalter und für Eltern zur Verfügung stehen, werden in diesen Teil der Liste eingetragen.
Das Wohnangebot "sozialpädagogische Gemeinschaft" ist für Kinder/Jugendliche im Alter von in der Regel 6 bis 17 Jahren aus Familien mit eingeschränkter Erziehungsfähigkeit und/oder multiproblematischen, benachteiligten und/oder vorbelasteten Verhältnissen bestimmt. In der sozialpädagogischen Gemeinschaft leben in der Regel Kinder unterschiedlichen Alters (in der Regel 6-11 Jahre und 12-17 Jahre) zusammen.
Der Antrag auf Aufnahme in die Liste kann jederzeit gestellt werden. Die Antragsformulare sind zu finden unter