Datensatz
Ab Januar 2019 (Art. 4 Erstattungsfähige Kosten, Buchstabe b, Anhang E/8 Disziplin der Dienstreisen, C.C.P.L. vom 1. Oktober 2018) wird eine Kilometerpauschale gewährt, deren Höhe sich nach dem geschätzten Verbrauch von 10 Litern pro 100 km (10 %) multipliziert mit dem am ersten Tag des jeweiligen Monats geltenden Preis für grünes Benzin bestimmt. Unter Berücksichtigung der festen Ausgaben für das Fahrzeug wird der Preis für grünes Benzin um 50 % erhöht (z. B.: 10 % * (1,486 * 1,5) = 0,22 EUR).