Datensatz
Das Provinzialgesetz Nr. 2 vom 9. März 2016 (Durchführungsbeschluss Nr. 1848 vom 21. Oktober 2016) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, die Direktzahlungen gemäß Artikel 73 Absatz 11 und Artikel 118 Absatz 3a des Decreto legislativo Nr. 163 vom 12. April 2006 (Kodex für die Vergabe öffentlicher Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge zur Umsetzung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG) leisten , die gezahlten Beträge und die jeweiligen Empfänger auf ihrer institutionellen Website zu veröffentlichen.
Es ist möglich, die Tabelle nach Bezugsjahr oder nach Name des Begünstigten zu filtern