Die Koordinierungskommissiongenehmigt die Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau neuer Skipisten, einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen, Änderungen an bestehenden Skipisten,den Austausch oder die Änderung von Seilbahnstrecken, die als nicht wesentlich erachtet werden, sowie der dazugehörigen Nebenanlagen, die Errichtung oder Änderung von in Skigebieten zulässigen Anlagen und Einrichtungen sowie von Lawinenschutzanlagen, die Errichtung oder Änderung von Bergsteigeranlagen und Bike-Parks.