Die Koordinierungskommissiongenehmigt die Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau neuer Skipisten, einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen, der Änderung bestehender Skipisten,dem Austausch oder der Änderung von Seilbahnstrecken, die als nicht wesentlich erachtet werden, sowie der dazugehörigen Nebenanlagen, die Errichtung oder Änderung von zulässigen Einrichtungen und Funktionen in Skigebieten sowie von Lawinenschutzanlagen, die Errichtung oder Änderung von Bergsteigeranlagen und von Bike-Parks.